Tätigkeitsbericht 2015/2016 des EDÖB

Datenschutzkontrollen

Im Berichtsjahr führte der EDÖB schliesslich zahlreiche Datenschutzkontrollen durch. Im Bereich des öffentlichen Verkehrs klärte er die Datenbearbeitungen rund um den Swiss Pass näher ab. Er kam dabei zum Schluss, dass die SBB die Kontrolldaten der Passagiere fortlaufend löschen müssen und nicht wie bis anhin während 90 Tagen aufbewahren dürfen. Umfangreiche Abklärungen nahm er auch bei den Datenannahmestellen der Krankenversicherungen vor. Diese fungieren seit 2015 als Scharnier zwischen den medizinischen Leistungserbringern und den Versicherungen, um den Schutz der Privatsphäre der Patienten zu gewährleisten. Wie die Kontrollen ergaben, erfüllt die grosse Mehrheit der Annahmestellen die datenschutzrechtlichen Vorgaben.

Ebenfalls zufriedenstellend verlief die Sachverhaltsabklärung bei der Kundenkarte von Coop (Supercard). Das Unternehmen verbesserte auf Anraten des EDÖB die Information der Karteninhaber bezüglich der Warenkorb-Auswertungen. Die Firma Cablecom präzisierte auf sein Wirken hin die Datenschutzbestimmungen in Zusammenhang mit der TV-Box «horizon». Für die Kunden ist nun besser ersichtlich, zu welchen Zwecken ihre Daten bearbeitet werden.

Automatischer Informationsaustausch und politische Rechte

Bei der weltweiten Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung setzt die Schweiz die neuen Standards. Dazu werden zurzeit die erforderlichen Rechtsgrundlagen ausgearbeitet. Der EDÖB setzte sich in verschiedenen Stellungnahmen und Sitzungen für die Persönlichkeitsrechte der Steuerzahler ein. Im Feld der politischen Rechte befasste er sich mit dem Sammeln von Unterschriften für Volksinitiativen und Referenden. Er wies darauf hin, dass die Verwendung der Daten der Unterzeichner für den Versand eines Informationsschreibens oder Ähnlichem nur zulässig ist, wenn die betroffene Person frei und ausdrücklich eingewilligt hat.




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