Tätigkeitsbericht 2015/2016 des EDÖB

Staatliche Überwachung

Auch zu zahlreichen Gesetzesvorhaben nahm der EDÖB im Berichtsjahr Stellung. Beim Nachrichtendienstgesetz kritisierte er zwei Aspekte: Die sehr weitgehenden Befugnisse, mit denen der Nachrichtendienst (NDB) neu ausgestattet werden soll, bergen das Risiko, dass auch die Privatsphäre unbescholtener Bürger verletzt wird. Zudem birgt die Ausklammerung der Informationsbeschaffung des NDB vom Öffentlichkeitsgesetz die Gefahr, dass dieser in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit zur Dunkelkammer wird. Wie ein Urteil des Bundesgerichts im Mai dieses Jahres aufzeigte, darf der NDB bereits heute Dokumente, welche die Sicherheit der Schweiz oder die Beziehungen zu ausländischen Staaten gefährden könnten, unter Verschluss halten. Positiv bewertet der EDÖB hingegen die im neuen Gesetz vorgesehenen mehrstufigen Kontrollmassnahmen.

Beim Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) wiederholte der EDÖB seine Forderung, wonach die bisherige Aufbewahrungsdauer von sechs Monaten nicht ausgeweitet werden sollte. Auch dem Anliegen der Urheberrechtsverwerter, die Büpf-Daten zur Ahndung illegaler Uploads von Filmen und Musik zu verwenden, widersetzte er sich: ein solches Vorgehen verletzte das verfassungsmässig geschützte Grundrecht des Post- und Fernmeldegeheimnisses.




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