Datensammelei 27.09.2019, 05:20 Uhr

Streit um die Vorratsdatenspeicherung geht zum EuGH

Das Bundesverwaltungsgericht hat einen Rechtsstreit um die Vorratsdatenspeicherung  ausgesetzt und den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt.
(Quelle: shutterstock.com/PlusONE)
Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg, hat erneut für die umstrittene Vorratsdatenspeicherung geworben. "Der EuGH sollte bei der Beurteilung der deutschen Regelung Mass und Mitte wahren: Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden", sagte Middelberg der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Das Bundesverwaltungsgericht hatte am Mittwoch einen Rechtsstreit um die Datensammelei ausgesetzt und den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt.
"Die Vorratsdatenspeicherung ist für die Ermittlung schwerer Straftaten unverzichtbar", sagte Middelberg. "Auch die ausufernde Hasskriminalität im Internet werden wir nur wirksam bekämpfen können, wenn die Polizei die IP-Adressen einer Person zuordnen kann."
Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der EuGH hätten begrenzte Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung für grundsätzlich zulässig erklärt, argumentierte der CDU-Politiker. "Die deutsche Regelung aus dem Jahr 2015 enthält starke Schutzmechanismen gegen staatlichen Missbrauch: Die Daten werden beim Unternehmen gespeichert, und der Zugriff des Staates ist nur für klar umrissene schwere Straftaten und nur auf Anordnung eines Richters möglich."



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