Instagram-Influencerin 29.04.2019, 15:26 Uhr

Schleichwerbungsklage gegen Cathy Hummels abgewiesen

Das Landgericht München hat die Schleichwerbungsklage gegen Influencerin Cathy Hummels abgewiesen. Geklagt hatte der Verband Sozialer Wettbewerb. Dieser hat bereits einige Promis der Influencer-Szene in Rechtsstreitigkeiten verwickelt.
Cathy Hummels, Moderatorin und Ehefrau von Fussballprofi Mats Hummels
(Quelle: shutterstock.com/ct_photo)
Das Münchner Landgericht hat die Schleichwerbungsklage gegen die Influencerin Cathy Hummels abgewiesen. Ihr Instagram-Account habe einen für jeden ersichtlichen kommerziellen Zweck, so die Begründung.
Die ehemalige Moderatorin und Ehefrau von Bayern-München-Fussballprofi Mats Hummels hatte sich die Klage des Verbands Sozialer Wettbewerb eingehandelt, weil sie in gut einem Dutzend Instagram-Beiträgen für ihre 465.000 Follower die Hersteller ihrer Schuhe und Bekleidung nannte und die Webseiten der Unternehmen verlinkte.
Der in Berlin ansässige Verein hatte ihr deswegen eine Abmahnung wegen unlauterer Werbung ins Haus geschickt.
Hummels wehrte sich mit dem Argument, sie mache bezahlte Werbung auch als solche kenntlich. Für die beanstandeten Beiträge hat sie nach eigenen Angaben kein Geld oder andere Gegenleistungen erhalten.




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