Deutsche Wohnen verstösst gegen die DSGVO

Das Archivsystem wurde nicht überarbeitet

In einzelnen Fällen konnten Informationen von Personen ohne jegliche Legitimation für den Bestimmungszweck eingesehen werden. Wie Smoltczyk weiter ausführt, umfasst der Datensatz mitunter Gehaltsbescheinigungen, Selbstauskunftsformulare, Auszüge aus Arbeits- und Ausbildungsverträgen, Steuer-, Sozial- und Krankenversicherungsdaten sowie Kontoauszüge.
Bereits bei der ersten Vor-Ort-Prüfungen im Jahr 2017 hatte die Datenschutzbeauftragte aufgrund dieser  DSGVO-Verstösse empfohlen, das Archivsystem zu überarbeiten. Bis 2019 hatte die Deutsche Wohnen weder den Datenbestand bereinigt, noch eine Legitimation für die weitere Speicherung der Informationen eingeholt. Aus diesem Grund wurde nun das Bussgeld gegen die Wohnungsgesellschaft ausgesprochen.

Gefahr von Datenfriedhöfen

"Datenfriedhöfe, wie wir sie bei der Deutsche Wohnen SE vorgefunden haben, begegnen uns in der Aufsichtspraxis leider häufig. Die Brisanz solcher Missstände wird uns leider immer erst dann deutlich vor Augen geführt, wenn es, etwa durch Cyber-Angriffe, zu missbräuchlichen Zugriffen auf die massenhaft gehorteten Daten gekommen ist. Aber auch ohne solch schwerwiegende Folgen haben wir es hierbei mit einem eklatanten Verstoss gegen die Grundsätze des Datenschutzes zu tun, die die Betroffenen genau vor solchen Risiken schützen sollen", führt die Datenschutzbeauftragte Smoltczyk aus.
Die Höhe der Strafe richtet sich unter anderem am Umsatz des jeweils betroffenen Unternehmens aus. Im Fall der Deutsche Wohnen, die für 2018 einen Jahresumsatz von über einer Milliarde Euro ausgewiesen hatte, belaufe sich die Bussgeldbemessung auf etwa 28 Millionen Euro. Von der maximalen Bussgeldhöhe ist der behandelte Verstoss demnach noch weit entfernt.
Zusätzlich verhängt die Datenschutzbeauftragte weitere Bussgelder gegen das Unternehmen in 15 konkreten Einzelfällen. Die Höhe der Strafen beläuft sich hier zwischen 6.000 und 17.000 Euro.



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