Achtung Youtuber: So geht ihr mit Werbeanfragen richtig um

Fall 4: Du setzt Affiliate Links

Wer im Video selbst alles richtig beschreibt und verweist, ist noch nicht auf der sicheren Seite. Auch Affiliate Links im Beschreibungstext können dem Video-Produzenten zum Verhängnis werden. Sie führen den Nutzer auf Produktseiten. Unabhängig davon, ob der Youtuber für die Platzierung des Links Geld erhält oder ob es freiwillig geschieht, handelt es sich um Werbung.
Auf diese Anzeige muss der Bewegtbild-Ersteller im direkten Umfeld des Links sowohl hinweisen als auch die Funktionweise eines Affiliate Links erklären.

Fall 5: Ausstatterhinweise

Häufig wird im Beschreibungstext des Spots oder in einer Infobox die technische Ausstattung (zum Beispiel Kamera, Schnittprogramm) erwähnt, mit der das Video gemacht wurde. Dies zählt nicht als Werbung - selbst wenn die Geräte von Herstellern kostenlos zur Verfügung gestellt wurden.

Fall 6: Verlosung von Preisen

Die letzte Variante, die an dieser Stelle aufgegriffen wird, sind Verlosungen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob der Youtuber das Produkt selbst gekauft, es kostenlos zugesandt bekommen hat oder sogar für die Verlosung bezahlt wurde. Entscheidend ist nur: Das Produkt und die Firma dürfen maximal zwei Mal genannt und zwei Mal kurz optisch dargestellt werden.




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