Klage der Verbraucherzentralen gegen Facebook geht zum EuGH

Durchsetzung von Datenschutzstandards

Der BGH-Anwalt der Verbraucherzentralen entgegnete, es sei darum gegangen, Datenschutzstandards schnell und möglichst umfassend durchzusetzen. Der einzelne Verbraucher werde nur selten einen Verstoss melden und noch seltener selbst vor Gericht ziehen.
Allein gegen Facebook hätten die Verbraucherzentralen seit 2009 acht Verfahren geführt, sagte der Leiter des Teams Rechtsdurchsetzung beim vzbv, Heiko Dünkel. "Die Betroffenen selber sind in der Regel nicht in der Lage, ihre Rechte bei massenhaften Datenverstössen durch Facebook und andere Datenstaubsauger wirksam durchzusetzen."

Klagebefugnis der Verbraucherverbände

Die BGH-Richter hatten gehofft, dass der EuGH das Problem mit der Klagebefugnis der Verbraucherverbände in einem ähnlichen Streit gleich mit klären würde. Sie hatten daher das Verfahren nach einer ersten Verhandlung im Dezember 2018 ausgesetzt, um das Luxemburger Urteil abzuwarten. Dort ging es um eine Klage der Verbraucherzentrale NRW wegen des "Like"-Buttons von Facebook. Der EuGH bestätigte das Klagerecht aber nur für die Vor-DSGVO-Zeit, der Rest blieb offen.
Das Spiele-Center gibt es bis heute. Nach Ansicht von Facebook entspricht es allen rechtlichen Anforderungen.




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