Facebook muss bei Intensität von Datennutzung Auswahl lassen

Off-Facebook-Daten

Der Anwalt von Facebook hatte in der Verhandlung vergeblich argumentiert, die Nutzung der sogenannten Off-Facebook-Daten sei ein grosser Vorteil für die Kunden.
Facebook werde dadurch zu einem besseren Produkt. Er wies auch auf erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen hin, die ein sofortiger Vollzug der Anordnung hätte.
Facebook bietet seinen Nutzern unter anderem speziell auf sie zugeschnittene Werbung an. Grundlage dafür sind zum Beispiel andere besuchte Internetseiten oder die Nutzung des Like-Buttons. Auch werden Daten von WhatsApp und Instagram mit Facebook zusammengeführt.

Missbrauch von Marktmacht verhindern

Der Präsident des Kartellamts, Andreas Mundt, äusserte sich zufrieden über die Entscheidung. Daten seien ein entscheidender Faktor für wirtschaftliche Macht und für die Beurteilung von Marktmacht im Internet. "Die Entscheidung gibt uns wichtige Hinweise, wie wir mit dem Thema Daten und Wettbewerb umgehen sollen. Wenn Daten rechtswidrig gesammelt und verwertet werden, muss ein kartellrechtlicher Eingriff möglich sein, um den Missbrauch von Marktmacht zu verhindern."
Ein Facebook-Sprecher betonte, das Hauptverfahren vor dem Berufungsgericht sei noch nicht abgeschlossen. "Wir werden unsere Position, dass kein kartellrechtlicher Missbrauch vorliegt, weiter verteidigen." Es werde keine unmittelbaren Veränderungen für die Menschen oder Unternehmen geben, die Produkte und Dienstleistungen von Facebook in Deutschland nutzen.
Aus Sicht des Kartellrechtsexperten Prof. Rupprecht Podszun von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf ist die Entscheidung ein spektakulärer Erfolg für das Bundeskartellamt und ein wichtiges Signal für den Wettbewerb im Internet. Das Verfahren gegen Facebook gelte weltweit als Pionierfall. Facebook habe aber die Möglichkeit, im Hauptsacheverfahren die Entscheidung noch einmal intensiv prüfen zu lassen.



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