Datenschutz-Verstösse durch den Like-Button

Das Ende des dynamischen Internets wie wir es kennen?

"Es ist normal für Seitenbetreiber, mehrere Drittanbieter-Dienste einzubinden, der Like-Button ist nur einer davon", sagte ein Facebook-Sprecher nach dem Urteil. Der Button sei "ein akzeptierter, legaler und wichtiger Teil des Internets, und dieses Urteil ändert daran nichts."
"Unternehmen, die auf der ganz sicheren Seite sein wollen, sollten den Facebook-Like-Button gar nicht erst auf der Unternehmenswebseite einbauen, sondern von dort lediglich auf ihre Facebook Fan Page verlinken. Auf diese Weise findet überhaupt keine Übertragung von Daten der Nutzer statt“, rät der IT-Anwalt Ralf Solmecke. Eine andere Möglichkeit wäre die sogenannte Zwei-Klick-Lösung. Dabei wird zunächst nur ein Bild des Plug-ins eingebunden. Klickt der User auf das Bild, bekommt er eine Datenschutzerklärung in der steht, was mit seinen Daten geschieht. Erst nachdem er dieser Verwendung zugestimmt hat, wird der Button geladen.
Das Urteil geht zwar, wie der Facebook-Sprecher auch betonte, nur um den Fall von Peek & Cloppenburg und auf der Website des Modehändlers sei mittlerweile die Zwei-Klick-Lösung eingebaut. Dennoch kann das Urteil einen Präzedenzfall schaffen, der für alle Social-Plug-ins gilt. Was nicht nur für Advertiser und das Tracking Probleme aufwirft, sondern im Endeffekt das gesamte dynamische Internet gefährdet.
Der Streit über das Einbinden von Drittanbietern auf Websites und dem Tracking, das diese dann betreiben, ist nicht neu. In den 90er Jahren musste sich Cookie-Erfinder Lou Montulli mit dem Problem der Third-Party-Cookies, die genau das tun, beschäftigen. Montulli sollte schliesslich entscheiden, ob das Cookie weiterbestehen soll, auch wenn Werbungtreibende mit Third Party Cookies Daten sammeln. Montulli entschied sich für das Cookie.




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