Den Router richtig absichern

Weitere Tipps zu Router-Absicherung

Administrator-Passwort ändern: Der Code, mit dem man ins sensible Einstellungsmenü des Gerätes gelangt, ist bei vielen oder allen Routern eines Herstellers oft derselbe. Oder der Passwortschutz ist erst gar nicht aktiviert. Hier muss man unbedingt ein individuelles, sicheres Passwort setzen.
Netzwerknamen ändern: Nutzer sollten ihrem WLAN einen neuen Netzwerknamen (SSID) geben, weil der voreingestellte oft Herstellernamen und Gerätetyp enthält, was Angreifer bei nicht gestopften Sicherheitslücken ausnutzen könnten. Die neue SSID sollte keinerlei Bezug zum Besitzer des Internetanschlusses haben, also keine Vor- oder Zunamen, Strassen, Ort oder Ähnliches enthalten.
Einstellungsmenü per https aufrufen: Das Router-Menü kann mit jedem beliebigen Browser aufgerufen werden, indem man die vom Hersteller angegebene Adresse - etwa 192.168.2.1 oder fritz.box - in die Adresszeile eingibt. Allerdings sollte man dabei laut BSI darauf achten, dass man das Menü über eine gesicherte Verbindung aufruft, erkennbar am Kürzel "https". Während man die Einstellungen vornimmt, sollten sicherheitshalber keine weiteren Internetseiten geöffnet sein.
WPS-PIN aus: Wi-Fi Protected Setup (WPS) ist ein Standard zum einfachen Aufbau eines verschlüsselten WLAN-Netzwerks. WPS mit einer PIN, die auf einen Aufkleber oder einer Anzeige am Gerät abzulesen ist, lässt sich aber schnell knacken und sollte abgeschaltet werden.
WLAN nicht immer anlassen: Einfach, aber effektiv ist der Sicherheitsgrundsatz, das WLAN zu deaktivieren, wenn es nicht gebraucht wird - etwa nachts, bei längerer Abwesenheit oder im Urlaub. Dazu bieten viele Router im Menü praktische Zeitschaltungen.

Wie muss man das private WLAN gegen Missbrauch sichern?

Internetnutzer, die sich auf eine individualisierte Verschlüsselung ihres Routers durch den Hersteller verlassen, haften nicht, wenn ihr WLAN trotzdem gehackt wird. Ohne Anhaltspunkte für eine Sicherheitslücke ist niemand verpflichtet, einen solchen Schlüssel zu ändern. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.




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