Fritz!Box: So aktivieren Sie die Kindersicherung

Inhalte beschränken

Inhaltsbeschränkung/erlaubte Inhalte

Im gleichen Menü können Sie auch festlegen, ob das besagte Device gewisse Websites ansurfen darf oder nicht. Dabei gibts zwei Vorgehensweisen: surfen erlauben, aber gewisse Inhalte sperren – oder aber den Onlinezugang per se verbieten, mit einigen wenigen Ausnahmen.
Hier filtern Sie Websites
Quelle: NMGZ
  1. Loggen Sie sich auf dem Interface der Fritz!Box ein und klicken Sie auf den Punkt Internet.
  2. Klicken Sie danach auf Filter.
  3. Klicken Sie auf das Bleistift-Icon hinter dem Gerät, das Sie beschränken möchten.
  4. Unter Filter für Internetseiten können Sie die Option Internetseiten erlauben oder Internetseiten sperren. Je nachdem, was Sie anklicken, können Sie gewisse Seiten explizit erlauben (alle anderen sind gesperrt) oder explizit verbieten (alle anderen sind erlaubt).



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