E-Trottis: Das ist in der Schweiz alles erlaubt und verboten

Dafür gibt es Bussen

Beispiele:

  • Mehr als eine Person fährt mit dem E-Trottinett.
  • Ein Kind unter 14 Jahren nutzt ein E-Trotti. Oder ein/e 14- bis 16-Jährige/r fährt damit ohne Führerausweis der Kategorie M (Töffliausweis) oder G (landwirtschaftliche Fahrzeuge). Ab 16 Jahren ist übrigens kein Führerausweis mehr nötig.
  • Sie fahren mit dem Gefährt z.B. auf dem Fussgängerweg.
  • Sie fahren mitten auf der Strasse, anstelle des rechten Strassenrandes.
Wie häufig die Stadtpolizei Zürich Bussen wegen E-Trottis verteilt hat, ist leider nicht verfügbar. Da E-Trottinetts nicht als separate Kategorie erfasst werden, ist dazu keine Statistik erhältlich.
Auf der Webseite der Stadtpolizei Zürich sind Merkblätter (Trendfahrzeuge) verfügbar. Sehen Sie sich auch das Video der Stadtpolizei Zürich an, wie man das E-Trotti richtig benutzt.




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