Grosser E-Scooter-Anbieter-Vergleich

Mietprozess 

Lime arbeitet mit Uber zusammen
Quelle: Lime
Alle «Freefloating»-Anbieter funktionieren über eine App – meist über eine eigene, im Fall von Lime die Uber-App. Man registriert sich und hinterlegt ein Zahlungsmittel (wie oben beschrieben). Möchte man einen Scooter mieten, muss man der App erlauben, den gegenwärtigen Nutzerstandort zu lokalisieren, Bild 6. Auf der Karte ist genau eingezeichnet, wo sich die Standorte der Scooter befinden. In der Regel wird auch informiert, wie viel Energie dem Akku des jeweiligen Geräts verbleibt (und für wie viele Kilometer). Befinden Sie sich beim Scooter (man kann diesen oftmals auch ferngesteuert hupen lassen, wenn er unauffindbar ist), scannt man mit dem in der App integrierten Scanner den am Scooter befindlichen QR-Code. Nun kann es losgehen.

Gesetzliche Voraussetzungen

Bild 6: Die Scooter-Apps zeigen die Standorte der Mietgefährte an
Quelle: PCtipp.ch
Prinzipiell sind die Betreiber für die Verkehrstauglichkeit des E-Scooters verantwortlich. Bei offensichtlichen Mängeln kanns jedoch zur Busse für den Nutzer kommen – etwa, wenn es offensichtlich kein funktionierendes Licht am E-Scooter hat und man dennoch bei Dunkelheit fährt. In Sachen Nutzungserlaubnis gibt es gewisse Anbieter, die ihre Dienste erst ab 18 zur Verfügung stellen. Dies in der Praxis zu kontrollieren, ist schwierig. Gemäss dem Bundesamt für Strassen (Astra) ist das Mindestalter für die Nutzung eines E-Scooters 14 Jahre, wobei zwischen 14 und 16 Jahren ein Führerausweis der Kategorie G oder M (Mofa) erforderlich ist. Nach Vollendung des 16. Lebensjahrs ist die Nutzung hingegen an keine Fahrerlaubnis mehr gebunden. Ein E-Scooter gilt gemäss der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge als Leicht-Motorfahrrad. Dies ist der Fall, wenn eine Motorenleistung von höchstens 0,5 Kilowatt und eine «bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit» von 20 Kilometern pro Stunde möglich ist – rechnet man noch den manuellen Antrieb dazu, sprich die Tretunterstützung, darf die Maximalgeschwindigkeit höchstens 25 Kilometer pro Stunde betragen. Punkto Verkehrsregeln sind E-Scooter den Velos gleichgestellt (Verkehrsregeln Verordnung Art. 42 Abs. 4). Sie dürfen also auf öffentlichen Verkehrsflächen bewegt werden. Sofern vorhanden, müssen allerdings Velowege genutzt werden. Auf Trottoirs darf also auch nur gefahren werden, wenn diese explizit für Fahrräder zugelassen sind. Allerdings haben einzelne Städte Sonderregelungen für E-Scooter, wie beispielsweise Zonen, wo diese unerwünscht sind. In der Regel werden solche Zonen in der Kartenfunktion der Anbieter-App gekennzeichnet. Dennoch ist ein Gegencheck für die jeweilige Stadt empfohlen.




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