Daten löschen
26.08.2019, 18:02 Uhr
Was muss man beachten, wenn Rechner und Co verkauft werden?
Ein geheimes Raketenwerfer-Handbuch auf dem gebraucht gekauften Laptop? Offenbar kein Scherz. Jüngst soll etwa ein Bundeswehr-Rechner mit ungelöschter Festplatte bei Ebay verkauft worden sein. Ist es so schwierig, Daten vollständig von Speichern zu tilgen?
Formatieren klingt grossartig, reicht aber nicht: Damit wird quasi nur das Inhaltsverzeichnis gelöscht, die Daten bleiben aber erst einmal auf der Platte
(Quelle: Andrea Warnecke/dpa-tmn)
Wer sein altes Notebook verkauft oder verschenkt, sollte sichergehen, dass der neue Besitzer keine Daten mehr darauf findet. Um das zu gewährleisten, reicht ein einfaches Löschen der Daten innerhalb des Betriebssystems über den Papierkorb oder ein Formatieren des Speichers nicht aus.
Klassische Festplatten (HDD) mit rotierenden Speicherscheiben lassen sich mit Hilfe spezieller Programme wie etwa DBAN hinreichend sicher löschen, wenn man die HDD von der Software sieben Mal überschreiben lässt, erklärt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Anders geht man bei modernen Festplatten mit Speicherchips (SSD) und bei Festplatten vor, die beide Technologien kombinieren (SSHD). Hier sollte der sogenannte Secure-Erase-Befehl ausgeführt werden, der eine auf der Festplatte hinterlegte Löschroutine anstösst, die auch defekte Speicherbereiche einschliesst. Funktioniert das Anwenden von Secure Erase mit dem Verwaltungsprogramm des Festplattenherstellers nicht, empfiehlt das BSI als Alternative etwa das Programm Parted Magic.
Die Verwertungsgesellschaft des Bundes (Vebeg) soll nach einem Bericht der «Süddeutschen Zeitung» über Ebay einen gebrauchten Bundeswehr-Laptop verkauft haben, auf dem sich noch vertrauliche, als Verschlusssache klassifizierte Informationen befanden. Der Käufer, ein oberbayerischer Förster, habe auf dem Gerät etwa die Bedienungsanleitung für den Raketenwerfer «Mars» entdeckt und den Fund dem Verteidigungsministerium gemeldet. Anscheinend sei die Festplatte vor dem Verkauf nicht gelöscht worden.
Klassische Festplatten (HDD) mit rotierenden Speicherscheiben lassen sich mit Hilfe spezieller Programme wie etwa DBAN hinreichend sicher löschen, wenn man die HDD von der Software sieben Mal überschreiben lässt, erklärt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Anders geht man bei modernen Festplatten mit Speicherchips (SSD) und bei Festplatten vor, die beide Technologien kombinieren (SSHD). Hier sollte der sogenannte Secure-Erase-Befehl ausgeführt werden, der eine auf der Festplatte hinterlegte Löschroutine anstösst, die auch defekte Speicherbereiche einschliesst. Funktioniert das Anwenden von Secure Erase mit dem Verwaltungsprogramm des Festplattenherstellers nicht, empfiehlt das BSI als Alternative etwa das Programm Parted Magic.
Die Verwertungsgesellschaft des Bundes (Vebeg) soll nach einem Bericht der «Süddeutschen Zeitung» über Ebay einen gebrauchten Bundeswehr-Laptop verkauft haben, auf dem sich noch vertrauliche, als Verschlusssache klassifizierte Informationen befanden. Der Käufer, ein oberbayerischer Förster, habe auf dem Gerät etwa die Bedienungsanleitung für den Raketenwerfer «Mars» entdeckt und den Fund dem Verteidigungsministerium gemeldet. Anscheinend sei die Festplatte vor dem Verkauf nicht gelöscht worden.