"TrueView for action"-Anzeige 16.10.2018, 10:46 Uhr

YouTube: Neue Regeln bei der Abrechnung

YouTube ändert seine Regeln bei der Abrechnung der angesehenen Video-Werbung. Eine "TrueView for action"-Anzeige gilt bereits ab zehn Sekunden-Sehdauer als angesehen - und wird abgerechnet.
(Quelle: shutterstock.com/Your_Design)
Die "TrueView for Action"-Videoanzeigen gibt es seit zwei Jahren. Sie laufen auf YouTube und sind mit Handlungsaufrufen verknüpft, mit deren Hilfe der Produktverkauf angekurbelt werden soll. Für dieses Werbeformat gibt Google jetzt Änderungen bei den Attributionskriterien bekannt.

So verkürzt Google deutlich die Aktionsdauer von zwei Nutzerhandlungen, die für die Berechnung der Werbekosten entscheidend sind: Als Engagement gilt nunmehr eine Sehdauer von zehn Sekunden, nachdem ein Nutzer eine Videoanzeige aktiviert hat. Bisher war hier eine Sehdauer von 30 Sekunden als Kriterium angelegt worden.

Conversion bei einer angesehenen Videoanzeige

Auch im Hinblick auf Conversions im Zuge einer angesehenen Videoanzeige rafft Google nunmehr den Reaktionszeitraum. Als Conversion galt bisher jede Nutzeraktion innerhalb von 30 Tagen nach dem ersten Engagement mit der Anzeige. Dieser Zeitraum wird nun auf drei Tage verkürzt.

Die neuen Regeln für die Attribution von Videoanzeigen bei YouTube spiegeln laut Google die wachsende Rolle von Video in der Customer Journey wider. Man habe dazu die Werbeeinblendungen und das Nutzerverhalten bei TrueView for action Ads grossflächig analysiert, so Nicky Rettke, Group Product Manager, YouTube im Google Blog. Für Advertiser werde dank der neuen Kriterien das Reporting aktueller und zeitnaher, was wiederum auch die Anfangsphasen von CPA-Kampagnen verkürze.




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