Instant Messenger und die Marketing-Möglichkeiten

Rechtliche und vertragliche Grundlagen bei Instant Messengern beachten

Einige Messaging-Plattformen erlauben jedoch kein klassisches Marketing auf ­ihren Anwendungen. Dazu gehört etwa Whatsapp - mit weltweit über 800 Millionen Nutzern -, das eine strikte "No Ads Policy" vertritt. Entsprechend vorsichtig agieren die Unternehmen, die sich bislang mit ­einem professionellen Service auf Whatsapp bewegen. Trotzdem drängen derzeit verstärkt Publisher auf Whatsapp und verschicken Nachrichten oder nehmen Meldungen von Nutzern entgegen.
"Das Hauptrisiko ist, gegen die vorliegenden Vertragsbedingungen der Instant Messenger zu verstossen und durch Account-Sperrungen den Zugang zur Plattform zu verlieren", erläutert Björn Sjut. Er ist bei der Hamburger Beratungsfirma Finc3 als ­Manager unter anderem für Analysen und B2B-Performance-Marketing zuständig. 
Wer sich rechtlich absichern möchte, benötigt für den Versand von Content bei Whatsapp die Erlaubnis des Empfängers. "Marketing auf Whatsapp ist durchaus mit Newsletter-Marketing vergleichbar. Für diese Push-Kommunikation braucht man die ausdrückliche Einwilligung des Nutzers", erklärt Blogger Johannes Lenz. Unternehmen, die sich dessen bewusst sind, können Instant Messenger effektiv für sich einsetzen.




Das könnte Sie auch interessieren