Neue Weko-Klage 18.08.2020, 10:33 Uhr

Init7 geht gegen Swisscom vor

Die Swisscom hat die Bauweise der Glasfaser-Versorgung geändert. Dadurch können Konkurrenten offenbar weniger Gigabit anbieten. Init7-Chef Fredy Künzler hat darum den Telko-Riesen bei der Wettbewerbskommission angezeigt.
Symbolbild
(Quelle: Bru-nO/Pixabay)
Die Swisscom soll beim Glasfaser-Ausbau die Konkurrenz behindern, berichtet Schweizer Radio und Fernsehen SRF. Init7-Gründer Fredy Künzler hat deshalb eine Klage bei der Wettbewerbskommission (Weko) eingereicht.
Swisscom ist dabei, seine Glasfaser-Netze weiter auszubauen. Ende Mai dieses Jahres konnte Swisscom beispielsweise den Nobelskiort St. Moritz für sich gewinnen (lesen Sie den Artikel bei Computerworld.ch). Allein in der Gemeinde St. Moritz sollen 6500 Anschlüsse gebaut werden. Schweizweit will Swisscom in den kommenden fünf Jahren die Abdeckung mit Glasfasern bis in die Wohnungen auf rund 60 Prozent erhöhen, was einer Verdopplung entspricht. Dafür investiert der Telko-Riese nach eigenen Angaben über 1,6 Milliarden Franken jährlich.
Doch für diesen Schritt ändert die Swisscom offenbar die Bauweise der Glasfaser-Versorgung. Bisher führten die Glasfasern von der Zentrale direkt über einen Verteiler in die Wohnungen (Point-to-Point-Topologie). Neu führt laut SRF von der Zentrale zum Verteiler nur noch eine viel dünnere Glasfaser als bis anhin. Diese müssen sich alle Mitbewerber teilen. Ein sogenannter optischer Splitter sorgt für den Zugang zu den einzelnen Wohnungen (Point-to-Multipoint-Topologie).
Swisscom-Konkurrenten können dadurch nicht mehr so viel Gigabit anbieten, wie sie wollen. Beispielsweise Init7 konnte den Kunden auf Wunsch bisher 100 Gigabit anbieten. Laut Init7-Gründer Fredy Künzler ist das neu nicht mehr möglich. Gemäss SRF-Bericht sei er künftig nur noch in der Lage, maximal 10 Gigabit anzubieten
Wie Künzler auf Twitter verkündet, wird die Wettbewerbskommission (Weko) dieser Tage Post erhalten. Der Init7-Chef hat die Swisscom bei der Weko angezeigt. Denn SRF-Bericht können Sie hier nachlesen.



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