Vertrauensabzug für Self-Scanner 31.05.2017, 16:32 Uhr

Coop ändert AGB für Supercard – haben Sie es gelesen?

Die Bedingungen für das Nutzen der Supercard haben sich geändert. Einige Passagen gefallen dem Konsumentenschutz gar nicht.
Wer eine Supercard besitzt – dies dürften in der Schweiz einige Hunderttausend Personen sein –, kommt regelmässig in den Genuss von Rabattcoupons oder kann mit den erwirtschafteten Supercard-Punkten seine Einkäufe bezahlen. Dass dabei ein Kundenprofil erstellt und das Einkaufsverhalten analysiert wird, ist ein alter Hut. Nun treten ab Anfang Juli die überarbeiteten Supercard-AGB in Kraft. Wer seine Supercard danach nutzt, stimmt den neuen Bedingungen zu.

Diese neuen AGB ändern einige Dinge und machen es der Supermarktkette noch einfacher, Daten zu erheben und so dem Kunden individuell angepasste Angebote zu unterbreiten. So werden nicht nur die Einkäufe im Laden in die Datenanalyse miteinbezogen, sondern auch jene, die via Coop-Website oder Coop-App getätigt werden. Konkret heisst das: Es wird erfasst, von welcher IP-Adresse und zu welchem Zeitpunkt welche Produkte angeklickt und gekauft werden und von welchen Rabatten der Käufer Gebrauch gemacht hat. Damit möchte Coop erreichen, dem Kunden digitale, auf das Kundenprofil zugeschnittene Bons zuzustellen. Dies betrifft auch Websites von Coop-Töchtern. Lediglich bei Coop-Vitality-Einkäufen, also der Apotheke, wird auf ein Profiling verzichtet.




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