12.03.2007, 00:00 Uhr

Neues Fernmeldegesetz tritt am 1. April in Kraft

Der Bundesrat hat beschlossen, das revidierte Fernmeldegesetz und die darauf basierenden Verordnungen am 1. April 2007 in Kraft zu setzen. Die Revision betrifft in erster Linie die sogenannte Entbündelung der letzten Meile sowie den Schutz der Konsumenten und Konsumentinnen. Das neue Gesetz zwingt die Swisscom dort, wo sie marktbeherrschend ist, ihrer Konkurrenz die Kupferkabel der Hausanschlüsse gegen Entschädigung zur Verfügung zu stellen. Die Verordnung regelt die Details der Entbündelung, wie etwa den Zugang zu den Ortszentralen oder den Quartierverteilkästen der Swisscom, wo die Konkurrentinen ihre Netze mit dem Kupfer der Swisscom verbinden.
Bis die Entbündelung umgesetzt sein wird und die Kundinnen und Kunden die neuen Angebote der Konkurrenz der Swisscom tatsächlich nutzen können, wird es noch einige Zeit dauern. Mit ersten Angeboten ist gegen Ende Jahr zu rechnen. Die neuen rechtlichen Grundlagen stärken den Konsumentenschutz im Bereich der Mehrwertdienste (Telefonnummern oder SMS mit erhöhten Tarifen). Wird eine  Rechnung für Mehrwertdienste bestritten, darf deswegen der Telefonanschluss nicht mehr gesperrt werden. Ferner werden Preisobergrenzen eingeführt (100 Franken als Grundgebühr, 10 Franken pro Minute, 5 Franken pro Minute bei SMS-Abonnementen, 400 Franken total pro Anruf oder Abonnement). Die bisher gültigen Preisbekanntgabepflichten gelten weiterhin. (ph) http://www.bakom.ch



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