15.12.2006, 00:00 Uhr

Bundesrat genehmigt weiteren Test mit Vote électronique

Der Schweizer Bundesrat hat für die eidgenössische Volksabstimmung vom 11. März 2007 einem weiteren Test mit der elektronischen Stimmabgabe zugestimmt. Der Kanton Neuenburg setzt Vote électronique zum vierten Mal bei einer eidgenössischen Abstimmung ein. Nach den erfolgreichen Einsätzen des Neuenburger Systems zur elektronischen Stimmabgabe anlässlich der eidgenössischen Volksabstimmungen vom 25. September 2005, vom 27. November 2005 und vom 26. November 2006 darf der Kanton Neuenburg im Rahmen des eidgenössischen Urnengangs vom 11. März 2007 wiederum einen Teil seines Elektorats zur elektronischen Stimmabgabe zulassen.
Der Bundesrat hat die Erhöhung einer maximalen Teilnehmerschaft von 4'000 auf 6'000 Stimmberechtigte beschlossen. Es handelt sich dabei ausschliesslich um Stimmberechtigte, welche im Kanton Neuenburg wohnhaft und im "Guichet Unique", dem kantonalen E-Government-Portal, registriert sind. Für die elektronische Stimmabgabe wird den ausgewählten Personen mit dem Stimmrechtsausweis per Post ein Geheimcode zugestellt. Der Stimmrechtsausweis mit Informationsunterlagen ermöglicht den Zugriff auf das elektronische Abstimmungssystem. Anschliessend kann ein elektronischer Stimmzettel ausgefüllt werden. Durch die Eingabe des Geheimcodes wird die Stimme rechtskräftig übermittelt und in die elektronische Urne abgelegt. (ph) http://www.admin.ch



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