30.01.2013, 00:00 Uhr

Lizenzstreit Youtube versus Gema: Unterlassungsklage gegen Google-Tochter

Der Lizenzstreit zwischen Youtube und der Gema spitzt sich zu: Nun hat die Verwertungsgesellschaft eine Unterlassungsklage gegen die Google-Tochter eingereicht, um gegen die angebliche Willkür beim Einblenden der Gema-Sperrtafeln auf der Videoplattform vorzugehen.
"Dieses Video ist in Deutschland nicht verfügbar, weil es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der Gema nicht eingeräumt wurden": Den meisten Youtube-Nutzern in Deutschland dürfte die Formulierung bekannt vorkommen, selbst beim derzeit grössten Youtube-Hit, dem Musikclip "Gangnam Style" von Psy, ist der Hinweis zu sehen.
Und das führt nun zu einem weiteren Höhepunkt im Lizenzstreit zwischen Youtube und der Gema. Die Verwertungsgesellschaft für Musikrechte hat gegen die Google-Tochter beim Landgericht München eine Unterlassungsklage eingereicht, berichtet Stern.de. Grund dafür sei eben genau jener Hinweis, dessen Wortlaut sich die Gema nicht länger gefallen lassen will.

"Die Sperrtafeln tragen bis heute in grossem Umfang dazu bei, die öffentliche und mediale Meinung in höchst irreführender Weise negativ zu beeinflussen", betonte Gema-Chef Harald Heker bereits vor gut zwei Wochen. "Der Verweis auf die Gema wird zur reinen Stimmungsmache willkürlich eingeblendet." Lediglich wenige Werke von Gema-Autoren seien auf Wunsch der Gema blockiert, die Meldung erscheint aber bei vielen hundert Videos. Bereits im vergangenen Jahr wurde Youtube gebeten, den Text zu ändern ? bislang offenbar vergebens.

Wie dazu eine App von Open Data City ausgerechnet hat, wären aktuell fast zwei Drittel der 1000 weltweit beliebtesten Videos auf Youtube in Deutschland gesperrt. So sollen 615 Musikvideos, also 61,5 Prozent der Top 1000 aufgrund des Konflikts zwischen der Gema und Youtube hierzulande nicht abrufbar sein. Damit liegt Deutschland auf dem letzten Rang, unter den verglichenen Ländern folgt dann der Südsudan. Hier sind 15,3 Prozent der beliebtesten Videos nicht abrufbar. Dahinter liegen Vatikanstadt, die finnische Provinz Åland, Grönland, Myanmar, die Palästinensischen Autonomiegebiete, Kirgisistan, Afghanistan und Bermuda.

Der Grund für die hohe Sperrquote: Wie der Spiegel erklärt, möchte sich YouTube in Deutschland nicht auf die Bedingungen der Gema einlassen, deren Preisliste pro abgespieltem Lied 0,00375 Euro vorsieht. Stattdessen will die Google-Tochter offenbar lieber eine Beteiligung an tatsächlich geflossenen Werbeeinnahmen auszahlen - und sich nicht im juristischen Sinne als Anbieter der Videos verstehen, sondern nur als Plattform. (ph/iw)

Siehe auch: Neue Runde im Streit zwischen deutscher Gema und Youtube 



Das könnte Sie auch interessieren