13.01.2013, 00:00 Uhr

Neue Runde im Streit zwischen deutscher Gema und Youtube

Die Verhandlungen zwischen der Verwertungsgesellschaft Gema und der zu Google gehörenden Videoplattform Youtube über die Vergütung von Urhebern sind vorerst gescheitert. Die Gema lasse die "Angemessenheit der von ihr geforderten Mindestvergütung" prüfen und habe ein Verfahren bei der Schiedsstelle beim Deutschen Patent - und Markenamt eingeleitet, heisst es in einer Pressemeldung der Verwertungsgesellschaft. Zudem fordert sie Youtube dazu auf, "die willkürliche Einblendung von Sperrtafeln zu unterlassen". 

Bis Januar 2013 haben sich die beiden Kontrahenten über die Frage der urheberrechtlichen Verantwortlichkeit und die Höhe der Vergütung für die auf Youtube eingestellten Videos nicht einigen können. Bei den eingereichten Anträgen auf Schadenersatz geht es laut Gema um die unlizenzierte Nutzung von 1.000 urheberrechtlich geschützten Musikwerken. Die Gema will die Angemessenheit der von ihr geforderten Per-Stream-Minimumvergütung von 0,375 Cent überprüfen lassen. "Für die Nutzung des urheberrechtlich geschützten Repertoires müssen die Urheber angemessen entlohnt werden. Seit dem 1. April 2009 hat sich YouTube allen Vorschlägen einer angemessenen Lizenzierung verweigert", begründet Gema -Vorsitzender Harald Heker den Schritt. 

Zusätzlich geht die Gema gegen den Inhalt der auf Youtube geschalteten Sperrtafeln vor: "Die Sperrtafeln tragen bis heute in grossem Umfang dazu bei, die öffentliche und mediale Meinung in höchst irreführender Weise negativ zu beeinflussen. Durch den eingeblendeten Text wird der falsche Eindruck erweckt, dass die GEMA die Lizenzierung von Musiknutzung kategorisch verweigere", so Heker weiter. Dabei sei die Gema immer bereit gewesen, eine entsprechende Lizenz zu erteilen. Sollte Youtube der Forderung nicht nachkommen, will die Gema eine Unterlassungsklage einreichen.

Youtube nannte den Abbruch der Verhandlungen durch die Gema überraschend und enttäuschend: "YouTube ist der festen Überzeugung, dass Rechteinhaber und Musikschaffende von ihrer kreativen Arbeit auf Youtube profitieren sollen. Wir haben Dutzende von Verträgen mit Verwertungsgesellschaften für mehr als 45 Länder geschlossen, weil wir Musikschaffenden dadurch zu einer wichtigen Einnahmequelle verhelfen und wir Künstlern eine Plattform bieten, um entdeckt und bekannt zu werden", sagt Mounira Latrache, Pressesprecherin für Youtube in Deutschland: "In Deutschland sind Künstlern, Komponisten, Autoren, Verlagen und Plattenfirmen diese Möglichkeiten durch die Entscheidungen der Gema verwehrt." Youtube wolle weiterhin mit der Gema eine Lösung finden, die dem Geschäftsmodell der Videoplattform entspricht. (ph/iw)

Siehe auch: Branche und Gema einigen sich bei Onlinemusik, Gema-Streit beendet? - Spotify kommt nach Deutschland



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