12.12.2011, 00:00 Uhr

Branche und Gema einigen sich bei Onlinemusik

Die Verhandlungen zwischen der Verwertungsgesellschaft Gema und dem Branchenverband Bitkom tragen Früchte: Über eine Lizenzierung von Streaming-Angeboten sollen neue Dienste möglich gemacht werden. Zudem soll es in Download-Stores in Zukunft längere Hörproben geben. Onlinemusikanbieter können aufatmen. Die Gema und der Bitkom haben nach intensiven Verhandlungen jetzt eine Einigung erzielt. Dank eines Lizenzabkommens können Musikportale nun Hörproben von bis zu 90 Sekunden anbieten. Pro Musikstück verlangt die Gema eine Verwertungsgebühr von zwischen sechs bis neun Cent. Bitkom-Mitgliedsunternehmen sollen günstigere Konditionen erhalten.

"Für die seit Jahren andauernde Diskussion um die angemessene Vergütung für Online-Musiknutzungen konnte nun endlich eine einvernehmliche Lösung gefunden werden", so Gema-Vorsitzender Harald Heker. Geschäftsmodelle im Musikbereich werden für Nutzer und Anbieter nun attraktiver werden, meint Volker Smid, Bitkom-Vizepräsident: "Einzelne Dienste, die bisher im Ausland erfolgreich sind, finden jetzt auch in Deutschland ähnliche Lizenzierungsbedingungen vor. Wir gehen deshalb davon aus, dass es künftig noch mehr Musikdienste in Deutschland geben wird, bei denen Nutzer für eine monatliche Pauschalgebühr alle Titel vollständig online hören können."

Die Vereinbarung zwischen Gema und Bitkom gilt rückwirkend zum 1. Januar 2002. Werbefinanzierte Musikdienste und -videos dagegen sind nicht in den Vertrag eingeschlossen. Hier, und auch in Sachen Onlinevideoangebote, müssen die Gema und der Verband noch weiter verhandeln. Die getroffene Vereinbarung lässt allerdings Hoffnung aufkeimen, dass es auch in absehbarer Zeit eine Einigung zwischen Youtube und der Gema geben wird. (ph/iw)



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