Markenrecht 06.09.2022, 07:45 Uhr

EuGH: "Malle" ist keine Marke mehr

Die Situation hatte Ähnlichkeit mit dem Streit um Begriffe wie "Black Friday", aber jetzt ist sie entschieden: Der Europäische Gerichtshof hat den Markenschutz auf "Malle", den Spitznamen für Mallorca, mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Ein Urteil mit Symbolkraft.
(Quelle: Shutterstock / Travelview)
Wenn jemand das Wort "Malle" benutzt, was meint er damit? Ist damit Mallorca gemeint, oder das spezielle Party-Feeling, für das die Baleareninsel bekannt ist? Offenbar letzteres im Sinn hatte der Hildener Unternehmer Jörg Lück. Er ist Produzent von Ballermann-Stars wie Tim Toupet und Mickey Krause. Der Sänger Peter Wackel (Song: "I love Malle") gehört zu Lücks Lizenznehmern.

Rund 80 Abmahnungen

Lück hatte sich, so berichtet der Düsseldorfer Rechtsanwalt Christian Solmecke in seinem Blog, die Marke "Malle" beim Europäischen Markenamt EUIPO für vier Klassen schützen lassen und seit 2019 rund 80 Wettbewerber, Veranstalter, Discobesitzer, aber auch Reiseblogger abgemahnt. Gleichzeitig hielt Lück auch in Deutschland ein Markenrecht auf "Malle".
Jetzt hat der Europäische Gerichtshof letztinstanzlich entschieden, dass der Begriff "Malle" nicht schutzfähig sei. Lücks Markenrechte sind damit ab sofort entfallen, der Begriff darf frei verwendet werden. Entscheidend für das Gericht war dabei die Frage, inwieweit das Wort "Malle" in Deutschland als Synonym für die Insel Mallorca verwendet wird - oder eben ein bestimmtes Partygefühl bezeichnet. Der Unterschied: Geografische Bezeichnungen sind grundsätzlich nicht schutzfähig. 

Blick in den Duden

Der EuGH entschied sich für die Geografie, sichtete dazu zahlreiche Zeitungsartikel und nahm auch zur Kenntnis, dass der Duden seit Jahren "Malle" als Sysnonym für "Mallorca" führt. Das Deutsche Patent- und Markenamt hatte das 2005 noch anders gesehen und deshalb "Malle" für schutzwürdig befunden. Doch neben der europäischen ist auch die deutsche Marke auf "Malle" Geschichte: Lück hat sie auslaufen lassen. 
"Malle" ist nicht der einzige Begriff aus der Umgangssprache, der markenrechtlich umstritten ist. So ist auch der Begriff "Ballermann" als Marke geschützt. Veranstalter, die ihn verwenden, müssen mit Abmahnungen rechnen. Auch um den in E-Commerce-Kreisen hart umkämpften "Black Friday" gab es immer wieder juristische Auseinandersetzungen.




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