Landgericht München 26.11.2019, 14:26 Uhr

Check24 droht Schlappe im Streit um Jubiläumsdeals

Check24 droht im Streit mit Versicherungsvertretern eine Schlappe vor Gericht. Nach Einschätzung des LG München hat das Vergleichsportal mit seinen "Jubiläumsdeals" im vergangenen Jahr gegen das Rabattverbot beim Verkauf von Versicherungen verstossen.
(Quelle: shutterstock.com/Sharaf Maksumov)
Dem Online-Makler Check24 droht in seinem Dauerstreit mit Versicherungsvertretern eine neuerliche Niederlage vor Gericht. Das Unternehmen könnte nach Einschätzung des Landgerichts München mit "Jubiläumsdeals" im vergangenen Jahr gegen das Rabattverbot beim Verkauf von Versicherungen verstossen haben. Das Gericht sehe den Sachverhalt "eher kritisch", sagte die Vorsitzende Richterin Isolde Hannamann bei der mündlichen Verhandlung am Dienstag. Kläger ist der Bundesverband der Versicherungskaufleute (BVK), der 40 000 Versicherungsvertreter repräsentiert.
Das Urteil soll am 4. Februar verkündet werden. Der rechtliche Hintergrund: Beim Verkauf von Versicherungen sind Rabatte gesetzlich verboten, damit die Bürger sich nicht unnötige Policen aufschwatzen lassen. "Nach dem Gesetzestext könnte einiges dafür sprechen, dass wir hier einen Verstoss gegen das Verbot von Sondervergütungen haben", sagte Hannamann.
Check 24 hatte vor einem Jahr Verbrauchern mit Kundenkonto bei dem Online-Unternehmen den Abschluss einer Versicherung mit "Jubiläumsdeals" versüsst. Check24 argumentiert, dass die Deals eine Belohnung für das Kundenkonto waren und für alle verkauften Produkte galten, nicht nur für Versicherungspolicen. Ausserdem wurden die Gutschriften von der Check 24 Muttergesellschaft gezahlt, nicht von den Tochterfirmen, die die Versicherungen verkaufen.
Die Anwälte von Check 24 argumentierten, das sei kein Verstoss gegen das Gesetz. Werbung "mit Versprechen eines Dritten" - in diesem Fall also der Check 24-Muttergesellschaft - sei von dem Verbot nicht erfasst.



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