25.06.2007, 00:00 Uhr

Aufgepasst beim Webcam-Einsatz

Ohne Betriebsrat besser keine Webcam, warnt die IT-Zeitschrift "iX". Unternehmenn, die ihre Internet-Auftritte mit Webcams versehen, begeben sich leicht auf juristisches Glatteis. Personen dürfen auf den Aufnahmen nämlich nur in  Ausnahmefällen zu sehen sein, etwa als "Beiwerk" zu bedeutenden Bauwerken, warnt die IT-Zeitschrift "iX? in ihrer aktuellen Ausgabe. Die Webcam am Firmenparkplatz, in der Kantine oder im Foyer ist daher in vielen Fällen illegal. Firmenchefs sollten vor der Installation daher die Mitarbeitern oder ihren Betriebsrat informieren. (ph/iwb) http://www.ix.de



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