Münchner Webwoche 16.06.2015, 07:52 Uhr

Markenrecht für Firmengründer

Wie können Unternehmen ihre Marke nennen? Welche Faktoren müssen Firmengründer hierbei beachten? Antworten hierauf gab Fachanwältin Heidi Messer im Rahmen der Münchner Webwoche.
(Quelle: Shutterstock.com/Jerry Sliwowski)
In Deutschland sind 780.000 Marken in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) eingetragen. Jährlich kommen etwa 60.000 neue Marken hinzu. Doch was genau ist eine Marke und wie kann man herausfinden, welcher Markenname geschützt werden kann? Was müssen Unternehmensgründer beachten, wenn sie eine Marke schützen möchten? Heidi Messer, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz sowie Urheber- und Medienrecht, gab im Rahmen der Münchner Webwoche Antworten.
Zunächst einmal gibt es verschiedene Markentypen:
  1. Die Wortmarke,die aus Wörtern, Zahlen, Buchstaben oder weiteren Schriftzeichen besteht, wie zum Beispiel "VW" oder "Microsoft"
  2. Eine Wortbildmarke ist eine Kombination zwischen textlichen und grafischen Elementen in einer Darstellung. Beispiel ist das Wort Nike inklusive dem typischen Haken-Logo
  3. Des Weiteren gibt es abstrakte Farbmarken, die geschützt werden können, wie das Magenta der Telekom
  4. Hörmarken können durch die Einreichung von Noten geschützt werden. Ein Beispiel wäre hier der Jingle der Telekom
  5. Slogans, wie beispielsweise Audis "Vorsprung durch Technik", können ebenfalls durch das Markenrecht geschützt werden




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