Urteil rechtskräftig 10.07.2019, 19:55 Uhr

Wortmarke "Black Friday" darf von Händlern in Österreich frei verwendet werden

Der Handelsverband hat sich gegen eine chinesische Firma durchgesetzt, welche den Begriff "Black Friday" in Österreich schützen lassen wollte. Das Urteil des OLG Wien vom April ist nun rechtskräftig.
Wenige Tage vor dem Amazon Prime Day (15. und 16. Juli) gibt es betreffend eines anderen wichtigen Shopping-Tages entscheidende Neuigkeiten: Der Begriff "Black Friday" darf von jedem Händler in Österreich frei verwendet werden.
(Quelle: Handelsverband)
Die Super Union Holding Ltd. aus Honkong hat sich vor einigen Jahren die Wortmarke "Black Friday" international Schützen lassen und mahnte seitdem zahlreiche Händler ab, die mit entsprechenden Angeboten warben. Das Unternehmen wollte den Markenschutz auch auf Österreich erstrecken. Dieser Unsicherheitsfaktor für die heimische Händlerschaft ist nun zu ende.
Bereits im April 2019 sprach das Oberlandesgericht Wien dem chinesischen Unternehmen eine Schutzverweigerung aus. Seit heute ist diese Entscheidung rechtskräftig. In Deutschland ist das Verfahren auf Löschung der Wortmarke "Black Friday" beim Bundespatentgericht übrigens noch immer anhängig.
Angesichts der rechtskräftigen Entscheidung des OLG Wien besteht für eine eigene Wort-Bild-Marke des Handelsverbandes keine Notwendigkeit mehr. Wir werden unser Black-Friday-Sujet jedoch allen Mitgliedern des Handelsverbandes als Logo kostenfrei zur Verfügung stellen", bestätigt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will. Auch kleine und mittelständische österreichische Händler, die kostenlos KMU-Retail-Mitglied werden, dürfen das Sujet über die Handelsverband-Plattform KMU RETAIL kostenfrei beziehen und damit werben.

Bisher Verwirrung, aber wenig Gefahr

Während es in Österreich niemals eine geschützte Wortmarke „Black Friday“ gab, wurde diese Wortmarke in Deutschland bereits in 2013 angemeldet, zu einem Zeitpunkt als der Begriff „Black Friday” in Europa noch gänzlich unbekannt war. Das Urteil des OLG Wien bestätigt nun die Freiheit des Begriffs. Der Handelsverband hat damals lediglich die Wort-Bildmarke, also das Logo eintragen lassen, um laut eigener Aussage “endgültig Rechtssicherheit zu schaffen”.
Bereits vergangenen April wies Konrad Kreid, Geschäftsführer der Black Friday GmbH darauf hin: "Wir möchten deshalb alle Händler in Österreich darüber informieren, dass die Wortmarke 'Black Friday' derzeit in Österreich nicht geschützt ist, so dass es erlaubt ist und auch immer erlaubt war, das Zeichen 'Black Friday' in Österreich ohne Lizenz zu verwenden. Es wurden auch nie Unterlizenzen für die Verwendung der Bezeichnung 'Black Friday' erteilt. Auch wurden keine Abmahnungen wegen etwaiger Markenrechtsverletzungen verschickt."




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