Fahrdienst-Vermittler 10.04.2018, 18:59 Uhr

Uber kauft Bike-Sharing-Dienst und verliert vor EU-Gericht

Uber hat den Bike-Sharing-Dienst Jump übernommen und will bald eine Bike-Sharing-Option in die Uber-App einbauen. Doch Grund zur Freude gibt es heute für Uber nicht, denn der Fahrdienst-Vermittler hat vor dem Europäischen Gerichtshof erneut eine Niederlage kassiert.
(Quelle: Uber)
Uber legt sich einen Bike-Sharing-Dienst zu. Das Unternehmen gab jetzt bekannt, das New Yorker Start-up Jump zu übernehmen. Mit Jump hatte Uber bereits in der Vergangenheit zusammengearbeitet, um eine Bike-Sharing-Option in das Angebot der Uber-App einzubauen.
Das Unternehmen wolle die verschiedensten Transportmöglichkeiten innerhalb der App zusammenführen, so Uber-CEO Dara Khosrowshani in einem Blogbeitrag von Uber. "So könnt ihr den schnellsten oder günstigsten Weg aussuchen, an euer Ziel zu kommen, egal ob in einer Uber-Fahrt, auf dem Fahrrad oder in der U-Bahn." Die finanziellen Details der Übernahme wurden bisher noch nicht bekannt gegeben. 
Dank des Deals erhält Uber Zugriff auf 12.000 Fahrräder, über die Jump verfügt. Das Unternehmen bietet sein GPS-überwachtes Bike-Sharing-System in 40 Städten in sechs Ländern an. 

Schlappe vor Gericht

Doch Grund zum Feiern hat der Fahrdienst-Vermittler nicht. Denn Uber hat vor dem Europäischen Gerichtshof erneut eine Niederlage kassiert. Die Richter entschieden am Dienstag in Luxemburg, dass EU-Staaten den Dienst UberPop eigenständig verbieten und strafrechtlich verfolgen dürfen. Er sieht vor, Privatleute in ihren eigenen Autos als Chauffeur zu vermitteln.
Grundlage der höchstrichterlichen Entscheidung war ein EuGH-Urteil aus dem Dezember des vergangenen Jahres. Damals hatte der Gerichtshof entschieden, dass die Vermittlung von Privatleuten als Fahrer einer Verkehrsdienstleistung wie etwa Taxi-Angeboten entspricht - und entsprechend reguliert werden muss.
Relevant ist dies, weil UberPop demnach regulatorisch nicht als Dienst der Informationsgesellschaft gilt und ihn betreffende Gesetze oder Regelung vor ihrer Verabschiedung nicht der EU-Kommission vorgelegt werden müssen. Dies hatte Uber in einem Verfahren in Frankreich gefordert, das nun zu dem EuGH-Urteil führte.




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