Das ist aus den Tech-Projekten 2019 geworden

4. Altersverifikation beim Weinversand

Urteil des Landgerichts Bochum im Januar 2019, wonach beim Online-Bestellen und beim Versand von Alkoholika eine Altersüberprüfung sicherzustellen ist. 
Inhalt und Folgen des Urteils: Das Landgericht Bochum hat Paragraph 9 des Jugendschutzgesetzes so ausgelegt, dass der Fernabsatz als "virtueller öffentlicher Raum" zu werten sei, so dass der im konkreten Fall beklagte Weinhändler sicherstellen müsse, dass nur Personen mit dem entsprechenden Mindestalter die Getränke bestellen und bei der Zustellung entgegennehmen dürfen. 
Das Urteil sorgte für Unruhe in der Branche, da sie sich bisher auf eine Entscheidung des Landgerichts Koblenz von 2007 gestützt hatte, wonach die Gesetzesformulierung "sonst in der Öffentlichkeit" nicht für den Online-Handel gelte und daher keine Altersverifikation nötig sei. In der Folge erhielten etliche Winzer mit Online-Shop E-Mails mit der Aufforderung, eine Altersprüfung einzuführen, anderenfalls würde Klage gegen den Winzer eingereicht. Die Absender dieser Mails waren nicht erkennbar. 
Stand nach elf Monaten: Rechtsanwälte und Branchenbeobachter stellen fest, dass sich unter dem Strich nicht viel geändert hat. Auch wenn durch das Urteil Rechtssicherheit dahingehend herrscht, dass beim Verkauf von Alkoholika eine Altersüberprüfung erforderlich ist, verzichten nach wie vor viele Online-Händler auf eine wirkliche Überprüfung der Identität des Bestellers und einen Alters-Check bei der Zustellung. Der Grossteil beschränkt sich auf eine Altersabfrage im Bestellprozess, was jedoch nicht ausreicht. Hauptgrund dafür ist die Furcht der Händler, ein rechtlicher sauberer Prozess gehe zulasten der Nutzerfreundlichkeit und damit der Conversion Rate. Ausserdem verursacht die Prüfung zusätzliche Kosten. 
Eine Zunahme an Abmahnungen war dennoch nicht zu beobachten, auch weitere Klagen - wie von den dubiosen E-Mail-Verfassern angedroht - erfolgten nicht. "Es ist weniger passiert, als man hätte erwarten können", resümiert Frieder Schelle, Team Leader Legal Consultants bei Trusted Shops. Allerdings ist seiner Meinung nach das Risiko beim Verkauf ohne Altersverifikation grösser geworden. Schelle empfiehlt daher wie auch die IT-Recht Kanzlei in München eine rechtskonforme Prüfung einzubinden.



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