Urteil 10.07.2019, 12:42 Uhr

EuGH: Händler müssen nicht telefonisch erreichbar sein

Online-Händler müssen für Webshopper nicht zwingend per Telefon erreichbar sein. Allerdings müssen Kommunikationsmittel angeboten werden, über die Kunden mit dem Händler in Kontakt treten können. Zu diesem Urteil kommt der Europäische Gerichtshof.
(Quelle: Shutterstock.com/Paul Matthew Photography)
Online-Händler wie der US-Riese Amazon müssen für Verbraucher nicht unbedingt per Telefon erreichbar sein. Das urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch in Luxemburg. Sie müssen allerdings ein Kommunikationsmittel bereitstellen, über das sie schnell kontaktierbar sind und effizient kommunizieren können (Rechtssache C-649/17).
Hintergrund des Falls war eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen Amazon in Deutschland. Die Verbraucherschützer bemängelten, dass der Händler nicht ausreichend über Erreichbarkeiten per Telefon informiert habe, eine Fax-Nummer werde gar nicht angegeben.
Die obersten Richter in der Europäischen Union erklärten nun, dass Unternehmen nicht verpflichtet seien, einen Telefonanschluss oder ein E-Mail-Konto neu einzurichten, damit Verbraucher stets mit ihnen in Kontakt treten könnten. Firmen könnten auch andere Wege nutzen, etwa elektronische Kontaktformulare, Internet-Chats oder ein Rückrufsystem. Die Informationen dazu müssten Kunden aber klar und verständlich zugänglich gemacht werden.




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