Altersprüfung: Jugendschutz beim Weinversand

Altersverifikation kann Umsatz beeinträchtigen

Frieder Schelle, Team Leader Legal Consultants bei der Trusted Shops GmbH, ­berichtet, dass viele Online-Weinhändler nun aufmerksam beobachten, ob und wie andere auf dieses Urteil reagieren. Das Kölner Unternehmen Trusted Shops bietet verschiedene Dienstleistungen für ­Online-Shop-Betreiber an, darunter auch Rechtsberatungsleistungen in Zusammenarbeit mit Partnerkanzleien. Deshalb weiss Schelle, was die Online-Händler ­bewegt: "Der erste Online-Versender, der die Altersverifikation einführt, wird ­Umsatzeinbussen haben."
Denn für die Kunden ist die Altersüberprüfung bei der Bestellung eine Hürde. Bei der Zustellung das Alter des Empfängers zu überprüfen, verursacht zusätzliche Kosten, weil der Service als Aufpreis zu den Versandkosten hinzukommt (mehr dazu am Ende des Artikels). Wenn Kunden den Bestellprozess zu umständlich finden, wandern sie möglicherweise zum nächsten Shop ab, der keine ­Altersverifikation verlangt. Schelle von Trusted Shops ist sich sicher, dass die ­"gemütliche Zeit für den Online-Weinhandel vorbei" ist.

Droh-Mails mit verschiedenen Namen

Seit einigen Wochen ­erhalten Winzer mit Online Shops und Händler E-Mails, die sich auf dieses Urteil beziehen. Die Adressaten werden aufgefordert, das Jugendschutzgesetz einzuhalten. Von diesen Mails berichtet auch die Online-Marketing-Agentur Das Team Agentur für Marketing in Neustadt. Winzer mit Online Shops, die eine solche Mail erhalten haben, wandten sich an die Agentur.
In der Mail wird den Winzern ein Verstoss gegen das Jugendschutzgesetz vorgeworfen. Der Absender, der unter verschiedenen Namen ähnliche Mails versendet, behauptet, eine Flasche Wein zu Testzwecken gekauft zu haben. Der Logistikpartner habe die bestellte Flasche einem Minderjährigen übergeben. Der Absender droht damit, vor Gericht zu ziehen, wenn die Massnahmen zum Jugendschutz nicht umgesetzt werden. Unklar ist, ob die Mails in betrügerischer Absicht versendet wurden.
Aktuell sei nicht absehbar, wie sich die Rechtsprechung des Landgerichts ­Bochum auf den Verkauf von Alkohol im Bereich E-Commerce auswirke, schreibt die Agentur Das Team. Dennoch sollten Shop-Betreiber handeln, empfiehlt sie.
Die IT-Recht Kanzlei in München rät ebenfalls dazu, dass Online-Händler bei jedem Kauf sicherstellen, dass eine ­Abgabe an Minderjährige auf dem Versandweg unterbleibt. Eine Altersverifikation nur bei der Bestellung könne die Altersprüfung beim Versand nicht ersetzen. Nach Auffassung der IT-Recht Kanzlei ist eine Kombination aus Alters- und Identitätsprüfung bei der Zustellung erforderlich, bei der eine Übergabe ausschliesslich an den ausgewiesenen Empfänger erfolgt.



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