Aus für 24-Monats-Verträge: Bundesjustizministerium legt Gesetzentwurf vor

Geschäft mit 24-Monats-Verträgen vor dem Aus

Tritt das Gesetz so in Kraft, kommen auf die TK-Branche - und andere Anbieter von Laufzeitverträgen wie beispielsweise Fitnessstudios - tief greifende Veränderungen zu. Verträge dürfen dann nur noch über eine Laufzeit von maximal einem Jahr abgeschlossen werden. Bei Ablauf sollen sich diese zudem nicht mehr automatisch um ein Jahr, sondern nur noch um maximal drei Monate verlängern. So will das Bundesjustizministerium die Voraussetzungen dafür schaffen, sich schneller von einem Vertrag befreien zu können, wenn einmal die Kündigungsfrist verpasst wurde. Ein generelles Verbot von automatischen Vertragsverlängerungen soll es aber nicht geben.
Darüber hinaus will die Regierung ihre Bürger besser als bisher "vor aufgedrängten und untergeschobenen Verträgen" schützen. So sieht der Entwurf weiter vor, dass telefonisch abgeschlossene Strom- und Gasverträge zusätzlich schriftlich vom Verbraucher bestätigt werden müssen.
Bis Ende Februar haben Fachkreise und Verbände nun die Möglichkeit, zu dem Entwurf Stellung zu nehmen; danach muss er vor Inkrafttreten noch von Kabinett, Bundestag und Bundesrat abgesegnet werden.




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