EU-Wettbewerbshüter nehmen sich Apples App Store und Apple Pay vor

Vorwürfe zurückgewiesen

Im App Store verlangt Apple seit dem Start der Download-Plattform 2008 grundsätzlich eine Abgabe von 30 Prozent auf Einnahmen mit digitalen Dienstleistungen oder Artikeln. Bei länger laufenden Abos sinkt die Kommission auf 15 Prozent.
Der Videodienst Netflix zum Beispiel bietet unter diesen Umständen seine Abos nicht direkt in den Apps auf Apple-Geräten an. Spotify schickte wegen der Praxis im Frühjahr vergangenen Jahres eine Beschwerde an die EU-Kommission. Die Firma sieht sich im Nachteil, weil Apple als Plattform-Betreiber beim eigenen Streaming-Dienst Apple Music den gesamten Betrag behalten könne. Der "Financial Times" zufolge schloss sich der japanische Konzern Kobo jüngst dieser Beschwerde mit Blick auf sein E-Book-Geschäft Kobo an.
Zudem wollen die Wettbewerbshüter Einschränkungen in den Blick nehmen, wonach App-Entwickler die Nutzer nicht über alternative und häufig günstigere Kaufoptionen ausserhalb der Apps informieren dürfen. "Es scheint, als habe Apple beim Vertrieb von Apps und Inhalten an Nutzer der beliebten Apple-Geräte die Rolle eines "Torwächters" eingenommen", sagte Vestager. Es müsse sichergestellt werden, dass dies nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führe.
Apple wies die Vorwürfe am Dienstag zurück. "Es ist enttäuschend, dass die Europäische Kommission den haltlosen Beschwerden einiger weniger Unternehmen folgt, die einen Freifahrschein wollen, statt nach den gleichen Regeln zu spielen wie alle anderen auch", sagte ein Sprecher. Apple halte das nicht für richtig. "Wir wollen gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle erhalten, damit jeder mit einer guten Idee und Entschlossenheit Erfolg haben kann."

US-Technologie-Plattformen unter der Lupe

In der Nacht zum Dienstag zog Apple eine weitere Argumentationslinie auf. Der Konzern verwies auf eine Studie der Analysefirma Analysis Group, wonach im Jahr 2019 rund 80 Prozent der App-Erlöse von insgesamt 519 Milliarden US-Dollar mit dem Verkauf physischer Güter und Dienstleistungen erwirtschaftet worden seien.
Damit sei der Grossteil der Erlöse in Apps frei von Apples Abgaben. Das Geschäft mit digitalen Diensten macht demnach lediglich zwölf Prozent der Erlöse aus. Bei den physischen Erlösen führen Apps von Einzelhändlern mit 268 Milliarden US-Dollar. In die Kategorie fallen aber etwa auch Flugzeugtickets und Fahrdienste.
Die EU-Wettbewerbshüter nehmen schon seit Jahren amerikanische Technologie-Plattformen unter die Lupe. Gegen Google verhängte Vestager in drei Verfahren Bussgelder von insgesamt 8,25 Milliarden US-Dollar. Dabei ging es unter anderem um das Smartphone-System Android und die Shopping-Suche mit Artikel-Angeboten.
Bei Amazon geht die Kommission der Frage nach, ob der Konzern auf unfaire Weise mit anderen Händlern konkurriert, die seine Plattform nutzen.



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