KMU-Spezial: Schweizer Hoster und worauf Sie achten sollten

Welche Voraussetzungen gibt es für das Label «Swiss Hosting»?

«swiss hosting» etabliert vertraglich einen klaren rechtlichen Rahmen für Datenzugriffe. Ausser den Kunden dürfen nur Schweizer Behörden auf Basis der Rechtslage auf die Daten zugreifen. Insgesamt müssen fünf Bedingungen erfüllt sein, damit ein Unternehmen das Qualitätssiegel «swiss hosting» bekommt.
  • Ein besonders wichtiger Punkt: Der Geschäftssitz und der Ort der tatsächlichen Verwaltung des Lizenznehmers müssen sich in der Schweiz befinden.
  • Das Hosting von angebotenen Applikationen, Personendaten, Sachdaten (Geschäftsinformationen, Finanzdaten, Forschungsergebnisse etc.) muss in einem Rechenzentrum in der Schweiz stattfinden. Sowohl Datenschutz als auch Datensicherheit müssen schweizerischem Recht unterstehen.
Schweiz etabliert sich auf der Hosting-Weltkarte
Quelle: kebox-fotolia
  • Handelt es sich beim ausgezeichneten Produkt um eine Software as a Service (SaaS), dürfen nur Angebote mit «swiss hosting» ausgezeichnet werden, bei denen auch der Hoster die vorhin genannten Anforderungen erfüllt. Der Lizenznehmer lässt sich dies durch den Hoster schriftlich zusichern.
  • Zugriff aus dem Ausland auf die Hosting-Umgebung und/oder die Daten für den Betrieb und die Administration durch den Hoster sind so zu schützen, dass die Daten weiterhin vollständig in der Schweiz bleiben und weder direkt noch indirekt von einer ausländischen Organisation oder Regierung eingesehen oder eingefordert werden können. Diese Regel gilt übrigens auch für ausländische Konzerngesellschaften.
  • Bei gemischten Angeboten (Hosting sowohl im Inland als Ausland möglich) darf das «swiss hosting»-Logo nur bei Angeboten verwendet werden, welche die obigen Kriterien vollständig erfüllen. Es muss für die Adressaten klar ersichtlich sein, welche Angebote die Kriterien erfüllen und welche nicht.




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