Gesellschaft 10.07.2019, 08:13 Uhr

E-Trottis: Das ist in der Schweiz erlaubt

E-Trottinetts sind mittlerweile überall in Schweizer Städten zu sehen. Doch was ist mit den E-Trottis erlaubt und was nicht? Was verlangen Verleiher? Und was passiert, wenn man mit dem E-Tretroller in die Agglomeration fährt?
(Quelle: Pixabay)
In unseren Städten sind sie immer häufiger und zahlreicher zu sehen: E-Trottinetts. Die bunten E-Scooter von Verleihern wie Lime, Circ (ehemals Flash), Bird oder Tier prägen auch hierzulande langsam das urbane Bild. Doch was ist in der Schweiz erlaubt – und was nicht?

E-Scooter fahren: Das gilt in der Schweiz

Grundsätzlich gelten in der Schweiz für E-Trottinetts die gleichen Regeln wie für Velos. E-Trottis fallen unter die Kategorie Leicht-Motorfahrrad. Das bedeutet: Das Trottoir ist tabu – die Benutzung von Velowegen ist zwingend, so will es das Gesetz.
Die E-Scooter benötigen Licht, eine Glocke sowie Bremsen und Sie dürfen mit ihnen maximal mit einer Geschwindigkeit von 20 Stundenkilometern fahren; mit (elektrischer) Tretunterstützung dürfen die Flitzer mit bis zu 25 Stundenkilometern unterwegs sein. Die Antriebsleistung der Motoren darf 500 Watt nicht übersteigen. Ein Helm ist nicht obligatorisch, aber empfohlen.
Lesen Sie auch das Merkblatt des Bundesamts für Strassen ASTRA [PDF] oder von der Stadt- und Kantonspolizei Zürich [PDF].

Diverse Verleiher am Start

Tier ist in der Schweiz in Zürich (seit 1. Mai) und Basel (Anfang Februar) vertreten. Mit weiteren Städten sei man im Gespräch, heisst es auf Anfrage.
Bird ist in Zürich mit 400 und in Winterthur mit 100 Birds am Start.
Lime startete vor gut einem Jahr in Zürich (Online PC berichtete). Im Januar mussten über 500 E-Trottinetts vom Anbieter wegen technischer Probleme eingezogen werden, wie «Tages-Anzeiger» berichtete. Auf unsere Anfrage nach den Stand der Dinge hat Lime bisher noch nicht reagiert.
Das Start-up Circ (ehem. Flash) hat derzeit E-Trottinetts in Zürich, Basel, Winterthur und Zug – seit vergangenem Wochenende auch in Baar und Cham. Auch die SBB mischen mittlerweile im Geschäft mit: Circ und die SBB sind kürzlich eine Partnerschaft eingegangen, wie die «Neue Zürcher Zeitung» im Juni berichtete. Am Zürich HB gibt es einen sogenannten Hub für E-Trottinetts.

Nix für die Agglomeration

Sie sollten mit den E-Trottinetts übrigens die Stadt nicht Richtung Agglomeration verlassen.
Tier arbeitet mit einem IoT-Modul, das über GPS jederzeit sendet, wo sich der Scooter befindet. Verlassen Sie also den Stadtbereich – im Fall von Tier Zürich oder Basel –, dann bremst das E-Trotti auf Schrittgeschwindigkeit. Der erlaubte Bereich sei in der App deutlich erkennbar, versichert uns ein Tier-Sprecher. Ein Beenden der Fahrt ist nicht möglich, man kann nur innerhalb der Zone parkieren und dort über die App die Fahrt beenden – und bis dahin bezahlt man.
Zum Beispiel bei Bird stoppt das Gefährt sogar (wenn auch nicht abrupt). Die Geschwindigkeit verringert sich langsam bis zum Stopp. Erst, wenn Sie wieder ins Fahrgebiet kommen, können Sie normal weiterfahren. Auch hier: Die Kosten pro Minute laufen derzeit weiter, bis man die Fahrt innerhalb des erlaubten Gebiets beendet.



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