Konsumentenschutz fordert Roaming-Deckel

Gemäss BAKOM sind dem Bundesrat die Hände gebunden

Bisher habe der Bundesrat stets argumentiert, dass der Schweiz – nach Einschätzung des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) – die gesetzliche Grundlage fehle, um unilaterale Preisobergrenzen für Roaming-Tarife festzulegen. Ein vom Konsumentenschutz beim Staats- und Verwaltungsrechtsprofessor Dr. Andreas Stöckli (Uni Freiburg) in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt jetzt aber zu einem anderen Schluss. Das Fernmeldegesetz gebe dem Bundesrat die Kompetenz, eine Regelung «zur Vermeidung unverhältnismässig hoher Endkundentarife zu erlassen und Massnahmen zur Förderung des Wettbewerbs zu treffen».
Einseitig erlassene Preisobergrenzen seien im Gesetz zwar nicht explizit genannt. Doch es sei davon auszugehen, dass auch Bestimmungen eingeschlossen seien, die «unmittelbar in die Preis- und Angebotsgestaltung der betroffenen Anbieterinnen von Fernmeldediensten eingreifen», schreibt Stöckli.

Fernmeldegesetz fordert lediglich Aufklärung

Das Parlament hatte das revidierte Fernmeldegesetz vor rund einem Jahr verabschiedet. Im Dezember 2019 präsentierte der Bundesrat die Details zur Umsetzung. Die Vernehmlassung zum Verordnungspaket läuft noch bis zum 25. März 2020. Darin will der Bundesrat die Anbieter aber lediglich dazu verpflichten, die Kundinnen und Kunden im Ausland über die Roaming-Kosten zu informieren. Der Konsumentenschutz hingegen fordert die Festlegung von Preisobergrenzen beim Roaming für Privat- und Geschäftskunden.




Das könnte Sie auch interessieren