Bundesgericht für Kontrolle von Mobilfunkanlagen-Emissionen

Höhe und Ausrichtung

In seinem Entscheid stellt das Bundesgericht nun fest, dass gemäss dem Bafu das Kontrollsystem auch auf der Höhe und der Ausrichtung der Antenne basieren muss. Sind diese Parameter wie im Fall des Kantons Schwyz nicht mit einbezogen, ist gemäss Bundesgericht nicht ausgeschlossen, das das Kontrollsystem falsche Emissionswerte liefert.
Das höchste Gericht verlangt deshalb vom Bafu, dass es die Bestimmungen der Verordnung gegen die ionisierende Strahlung durchsetzt und mit den Kantonen koordiniert. Das Bundesamt wird aufgefordert, die Qualitätssicherungssysteme der Betreiber landesweit zu überprüfen.
Diese Überprüfung ist für die Bundesrichter auch angezeigt, weil die letzten Kontrollen auf die Jahre 2010 und 2011 zurückgehen und sich lediglich auf eine Datenüberprüfung beschränkten. Die neuen Kontrollen müssten vor Ort bei den Antennen stattfinden, präzisierte das Bundesgericht.




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