Roaming 13.12.2015, 23:52 Uhr

Auslandgespräche sollen für Schweizer günstiger werden

Wer aus dem Ausland telefoniert, soll keine überhöhten Roaminggebühren mehr zahlen müssen. Der Bundesrat schickt eine Revision des Fernmeldegesetzes in die Vernehmlassung.
(Quelle: Shutterstock.com/haveseen)
Der Fernmeldemarkt hat sich in den letzten Jahren äusserst dynamisch entwickelt. Das Gesetz muss deshalb an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. An seiner letztwöchigen Sitzung hat der Bundesrat die Vernehmlassung für eine Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG) eröffnet, welche bis zum 31. März 2016 dauert.

Das geltende Fernmeldegesetz stammt aus dem Jahr 1997, eine erste Teilrevision trat 2007 in Kraft. Der Bundesrat hatte bereits im Rahmen eines Berichts zum Fernmeldemarkt 2010 darauf hingewiesen, dass die technologische Entwicklung in absehbarer Zeit Anpassungen der massgebenden Rechtsgrundlagen nötig mache. Mit seinem Fernmeldebericht 2014 hat er dem UVEK im Herbst letzten Jahres den Auftrag erteilt, eine Teilrevision des FMG an die Hand zu nehmen.

Konsumentenanliegen stärken

Verschiedene neue Bestimmungen sollen die Stellung der Konsumentinnen und Konsumenten stärken. Dazu gehören Transparenzvorschriften im Zusammenhang mit der Netzneutralität. Gemäss Entwurf müssen die Internetprovider künftig öffentlich informieren, wenn sie beim Datentransport Unterschiede zwischen verschiedenen Inhalten machen. Informieren sollen sie auch über die tatsächlich gemessene Qualität ihrer Dienste, insbesondere des Internetzugangs. Beim internationalen Roaming werden neben dem Ausbau der Informationspflichten Vorschriften vorgeschlagen, die dem Bundesrat die Bekämpfung unverhältnismässig hoher Endkundentarife und die Förderung des Wettbewerbs ermöglichen. Der Entwurf enthält auch einen Anspruch auf Beratung über technische Kinder- und Jugendschutzmassnahmen beim Abschluss von Internetabonnementen. Bei den unerwünschten Werbeanrufe sind Massnahmen zur besseren Bekämpfung vorgesehen. Daneben soll die Verwaltung auch prüfen, ob es für die Eindämmung solcher Praktiken einer zusätzlichen Regelung im Strafgesetzbuch bedarf.

Grundsätzlich geht das Fernmeldegesetz nach wie vor davon aus, dass der Markt für eine möglichst breite und attraktive Angebotspalette sorgt, aus welcher die Kundschaft das passende Angebot auswählen kann. Damit sich der Kundschaft eine effektive Wahlmöglichkeit bietet, sollen aber künftig sämtliche Anbieterinnen gehalten sein, von ihnen gebündelte Dienste (z.B. TV, Telefon und Internet) auch einzeln anzubieten.




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