Besseres Vorgehen gegen DSGVO-Verstösse gefordert

Weitergabe hochsensibler Daten ohne Einwilligung der Nutzer

Die Anwendungen sollen hochsensible Daten zur sexuellen Orientierung oder auch zur politischen und religiösen Gesinnung sowie Standortdaten an Drittfirmen weitergegeben haben. Grindr beispielsweise wird vorwiegend von homosexuellen oder bisexuellen Nutzern für Verabredungen verwendet. Optional ist auch die Angabe, ob der Anwender HIV-positiv oder -negativ ist. Letztere Information wurde unter anderem an Analyseunternehmen verkauft. Den AGB der App ist zu entnehmen, dass verschiedene Daten an Werbetreibende weitergegeben werden. Die Offenlegung des HIV-Status jedoch wird explizit ausgeschlossen.
Die Betreiberfirma hinter Grindr hat ihren Hauptsitz in den USA. Da der Dienst jedoch Ortsbezogen arbeitet und auch in der EU angeboten wird, gelten die Vorgaben der DSGVO. Mit dem von den Nutzern nicht ausdrücklich erlaubten Verkauf der genannten Informationen liegt also ganz klar ein Verstoss gegen die Datenschutz-Grundverordnung vor.
In dem Schreiben an die Datenschutzbehörde lautet der entsprechende Passus wie folgt: "Persönliche Daten werden systematisch abgesaugt und von diversen Unternehmen unter fragwürdigem und falschem Verweis auf nicht anwendbare Rechtsgrundlagen und in jedem Fall ohne Wissen oder Kontrolle der Verbraucherinnen und Verbraucher verwertet."
Die Behörden sind nun dazu aufgefordert, den Problemen nachzugehen.




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