Kanton Zürich 05.09.2023, 11:50 Uhr

Stop hate! Gemeinsam gegen Hasszuschriften

Die Direktion der Justiz und des Innern, der Kantonsrat und der Verband der Gemeindepräsidien des Kanton Zürich gehen gemeinsam gegen Hasszuschriften an politisch aktive Personen vor. Als Sofortmassnahme bietet die Direktion JI Betroffenen Hilfe an.
(Quelle: Kanton Zürich)
Hasszuschriften an Politikerinnen und Politiker sind auch im Kanton Zürich eine Realität. Immer wieder werden auf Social Media oder auch per Mail beleidigende und bedrohende Botschaften formuliert. Wer solche Posts, Tweets oder Direktnachrichten verfasst, wähnt sich offenbar in der anonymen digitalen Welt in einem rechtsfreien Raum, in dem öffentliche Personen vermeintlich einfach so angegriffen werden können.

Breite Befragung

Derartige Hasszuschriften sind nicht nur für die Betroffenen eine Belastung. Sie sind auch eine Gefahr für eine lebendige Demokratie: Mehrere Zürcher Politikerinnen haben ihr Engagement bereits aufgegeben, weil sie die Belastung durch solche Hasszuschriften an ihre Grenzen gebracht hat. «Wenn wir wollen, dass der Hass im Netz unsere Demokratie nicht ausbremst, müssen wir etwas dagegen tun», sagt Regierungsrätin Jacqueline Fehr, Vorsteherin der Direktion der Justiz und des Innern.
Die Direktion JI, die Geschäftsleitung des Kantonsrates und der Verband der Gemeindepräsidien wollen das Problem darum jetzt gemeinsam angehen. Mit einer breiten Befragung von Zürcher Politikerinnen und Politikern aller drei Staatsebenen werden sie das Problem der Hasszuschriften im Kanton Zürich zu erfassen und zu quantifizieren versuchen. Die Auswertung der Umfrage soll klären, ob und welche Massnahmen mittelfristig gegen Hasszuschriften zu ergreifen sind.

Sofortmassnahme

Die Direktion JI ist für die Gewährleistung der politischen Rechte im Kanton Zürich verantwortlich. In dieser Rolle bietet die Direktion betroffenen Personen ab sofort Hilfe an. Eine eigens dafür eingerichtete Webseite (zh.ch/stop-hate) soll dazu beitragen, Hasszuschriften aller Art zu bekämpfen.
Das Pilotprojekt richtet sich an Zürcherinnen und Zürcher, die auf Bundes-, Kantons- oder Gemeindeebene politisch tätig sind – und zwar sowohl an Personen mit einem politischen Mandat wie auch an Kandidierende. Das Projekt läuft ab sofort bis Ende 2023.

So funktioniert’s

Über die Website beantragen die Betroffenen bei der Direktion der Justiz und des Innern eine Kostengutsprache für eine juristische Prüfung solcher Hasszuschriften. Auf diese Weise erhalten sie Kontakte zu Juristinnen und Juristen. Diese klären ab, ob der Inhalt gegen den Diskriminierungsartikel des Schweizerischen Strafgesetzbuches oder gegen andere Tatbestände des Schweizerischen Strafgesetzbuches verstösst. Falls ja, erstatten die juristischen Fachpersonen Anzeige gegen die Urheberinnen oder Urheber der Botschaften. Falls nein, stellt die Direktion JI Textbausteine für eine geeignete Reaktion zur Verfügung. Die Honorare der Juristinnen und Juristen übernimmt bis zu einem Kostendach die Direktion JI. Im Verlauf des Pilotprojekts stehen jeder betroffenen Person maximal drei Kostengutsprachen für solche Abklärungen zu.
Diesen Pilotversuch wird die Direktion JI anschliessend auswerten. Diese Resultate sowie die Erkenntnisse aus der genannten Befragung werden zeigen, wie dem Phänomen der Hasszuschriften wirkungsvoll begegnet werden kann. «Wenn sich zeigt, dass der Bedarf ausgewiesen ist, werden wir ein ständiges Angebot gegen Hasszuschriften einrichten», sagt Justizdirektorin Jacqueline Fehr. Es sei ihr ein persönliches Anliegen sicherzustellen, dass niemand wegen der Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung von einem politischen Engagement für die Gesellschaft abgehalten werde.




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