Fachleute über Verwundbarkeit des Genfer E-Voting-Systems uneins

E-Voting-No-Komitee «besorgt»

Die Berichterstattungen haben nun das E-Voting-No-Komitee auf den Plan gerufen. In einer Mitteilung heisst es, man sei «besorgt» über die jüngsten Erkenntnisse. Das Initiativkomitee fühle sich «erneut» in seiner Auffassung bestätigt, dass E-Voting unsicher sei und «grosse Mängel» aufweise.

Zudem sei man beunruhigt über die «Naivität und Blauäugigkeit» der Behörden in einigen Kantonen und beim Bund.

Dem widerspricht René Lenzin, Stv. Leiter Kommunikation der Bundeskanzlei: «Von Naivität und Blauäugigkeit kann keine Rede sein.» Seit 2004 hätten gut 300 erfolgreiche E-Voting-Versuche stattgefunden. «Der Bund lässt nur E-Voting-Systeme zu, die die hohen bundesrechtlichen Sicherheitsanforderungen erfüllen.» Diese Sicherheitsanforderungen würden Cyberrisiken berücksichtigen und seien mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft und Technik abgestimmt.

«Ausserdem beruhen alle Versuche auf gesetzlichen Grundlagen, die sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene von den jeweiligen Parlamenten verabschiedet worden sind», so Lenzin weiter.
Beat Rudin
Quelle: Staatskanzlei Basel-Stadt


Beat Rudin, Präsident der Vereinigung der kantonalen Datenschutzbehörden (Privatim), sagt zu den oben genannten Aussagen des E-Voting-No-Komitee folgendes: «Privatim vertritt die Meinung, dass alle Risiken beim E-Voting in einer umfassenden Risikoanalyse berücksichtigt werden müssen und die rechtlichen Vorgaben in Bezug auf das Wahl- und Abstimmungsgeheimnis garantiert werden müssen.»

Für die Umsetzung der notwendigen Massnahmen seien die Kantone verantwortlich. Privatim sagt weiter, die Datenschutzbeauftragten seien für die Beurteilung der Risikoanalyse und der vorgeschlagenen Massnahmen beizuziehen.

Der Kanton Genf stellt seine E-Voting-Plattform auch anderen Kantonen zur Verfügung, unter anderem dem Kanton Aargau. 




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