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Bericht bis Ende 2020

An seiner Sitzung vom 26. Juni 2019 hat der Bundesrat der Bundeskanzlei ausserdem den Auftrag erteilt, bis Ende 2020 mit den Kantonen eine Neuausrichtung des Versuchsbetriebs zu konzipieren und in einem Bericht darzulegen. Ziel ist der Aufbau eines stabilen Versuchsbetriebs mit Systemen der neusten Generation. Dazu gehören ein Ausbau der unabhängigen Kontrollen, eine Stärkung von Transparenz und Vertrauen sowie der vermehrte Einbezug der Wissenschaft. Zudem sind die bestehenden Anforderungen und Prozesse zu überprüfen.
Über allfällige Gesuche für den Einsatz der elektronischen Stimmabgabe anlässlich der Nationalratswahlen vom 20. Oktober 2019 wird der Bundesrat – wie schon im Wahljahr 2015 – im August entscheiden.




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