Meineimpfungen.ch 14.06.2021, 08:04 Uhr

E-Impfung: Update zum Löschbegehren, zur Web-App und DATAVAC-Auszahlung

Zwar informiert die Stiftung nun einmal wöchentlich auf der Webseite meineimpfungen.ch. Doch beispielsweise die angekündigte Web-App dürfte noch lange auf sich warten lassen.
Bitte warten, und warten, und warten...
(Quelle: Screenshot/PCtipp.ch)
Immerhin informiert die Stiftung nun wöchentlich via Webseite über die neusten Schritte. Das nächste Mal werden Sie auf der Impfplattform am Dienstag, 22. Juni 2021 um 15:00 Uhr informiert. Doch da die Plattform nun offline ist, haben die Nutzerinnen und Nutzer keinen Zugriff mehr auf ihre Impfdaten. Unschön für all jene, die ihre Daten weder physisch noch als digitale Kopie gespeichert haben.
Eigentlich wollte die Stiftung hinter meineimpfungen.ch die Plattform Anfang Mai 2021 wieder freischalten. Nachdem sich der EDÖB einschaltete, hiess es Mitte Mai dann auf der Webseite, die Betreiberin habe sich dazu entschieden, meineimpfungen.ch «in ihrer bisherigen Form und mit den bisherigen Funktionalitäten nicht wieder in Betrieb zu nehmen». Die Einschätzungen, dass der Betrieb im Mai wieder aufgenommen werden kann, seien «leider nicht umsetzbar».
Ende März hatte das Online-Magazin «Republik» enthüllt, dass die Plattform meineimpfungen.ch Sicherheitsmängel aufweist und die Anforderungen an den Datenschutz nicht erfüllt. Rund 450'000 Personen hatten Ihre Impfdaten auf der Plattform gespeichert. Betroffen war auch die Smartphone-App myViavac. Auf eine Anzeige des Onlinemagazins hin hat der Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) ein formelles Verfahren gegen die Betreiberin der Plattform – die Stiftung meineimpfungen mit Sitz in Gümligen (BE)  – eingeleitet.
Aktuelle Informationen zum Löschbegehren, der angekündigten Web-Applikation, um doch noch auf seine Daten zugreifen zu können sowie der DATAVAC-Rückerstattungen bei nicht erbrachter Leistung finden Sie auf den folgenden Seiten.

Was ist mit meinem Löschbegehren?

Musterbrief vom Konsumentenschutz zur Herausgabe und gleichzeitig Löschung des eigenen Dossiers bei der meineimpfungen.ch
Quelle: Screenshot/PCtipp.ch
Wer dem Aufruf des Schweizer Konsumentenschutzes gefolgt ist und per Einschreiben die Löschung bzw. Herausgabe seiner Daten beantragte, hat sehr wahrscheinlich noch nichts gehört. Via Webseite wurden sie vertröstet.
Beim gestrigen Update auf der Webseite hiess es: «Unsere Priorität ist es, die Impfdaten den Nutzern möglichst rasch zur Verfügung zu stellen. Da unsere Ressourcen beschränkt sind, fokussieren wir auf die Lösungen mit den besten Erfolgschancen.»
Die Autorin hat am 23. April 2021 per Einschreiben die Datenlöschung beantragt, da sie für einen PCtipp-Test ein paar Daten gespeichert hatte. Gehört hat Sie bis heute nichts. Auf Nachfrage bittet eine Sprecherin um Entschuldigung und sagt: «Sie werden die Bestätigung der Löschung Ihrer Daten voraussichtlich noch diese Woche erhalten, ebenso die anderen Nutzer, deren Begehren in diesem Zeitraum eingetroffen ist.»

Web-App: Konzeption noch nicht begonnen

Zwar heisst es auf der Plattform weiter: «Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass die manuelle Bearbeitung der Auskunfts- und Löschbegehren sehr aufwändig ist und es zuweilen schwierig ist, die Antragsteller im System eindeutig zu identifizieren. Wir haben uns deshalb etwas Zeit genommen, um den Prozessablauf zu optimieren und technische Entwicklungen abzuschliessen, die eine semi-automatisierte Bearbeitung der Begehren erlauben. Damit soll die Qualität unserer Antworten sichergestellt werden, auch wenn es beispielsweise im System Doubletten gibt.»
Doch was heisst das konkret? Mitte Mai war noch die Rede von einer Web-Applikation, um den Nutzerinnen und Nutzern ihre Impfdaten wieder zugänglich zu machen. Auf Nachfrage von PCtipp heisst es jedoch: «Mit der Konzeption der neuen Web-Applikation wurde noch nicht begonnen, da dies etwas mehr Zeit braucht. Aktuell arbeite man «mit Hochdruck» daran, den Datenversand durch das Support-Team effizienter zu gestalten.

Auszahlung DATAVAC-Rückerstattung bis Ende Juni

Wer für die Erfassung und Überprüfung seiner Impfungen DATAVAC beauftragt hat (kostenpflichtig), erhält eine Rückerstattung, falls diese Leistung noch nicht erbracht worden ist.
Die Auszahlung der DATAVAC-Rückerstattungen findet laut der Stiftung fortlaufend statt; die betroffenen NutzerInnen werden darüber informiert, sobald die Rückzahlung ausgelöst wurde. «Wir gehen davon aus, dass bis Ende Juni alle Personen, die eine Rückzahlung erwarten können, informiert sein werden», heisst es auf Anfrage zu PCtipp.




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