Mit einem angeblich letzten Versuch sollen die Impfdaten gerettet werden

Auskunftsbegehren stellen sowie Einschätzung von Rechtsanwalt Martin Steiger

Können Sie ein Auskunfts- oder Löschbegehren stellen?

Momentan nicht. Im Rahmen des Vorprojekts können laut Departement Gesundheit und Soziales keine Auskunfts- und Löschbegehren beantwortet werden, so das DGS. Sollte die Prüfung jedoch positiv ausfallen und das Folgeprojekt aufgegleist werden, schon. «Falls von den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern gewünscht, wird im Folgeprojekt eine datenschutzkonforme Möglichkeit angeboten werden, die eigenen Impfdaten in ein elektronisches Patientendossier zu übernehmen.»

War die Weitergabe der Daten rechtens?

Dass nach einer Löschempfehlung des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten die Daten nun plötzlich doch weitergegeben wurden, wundert auch dem hiesigen Rechtsanwalt Martin Steiger auf Twitter.
PCtipp hat mit Martin Steiger gesprochen. Am 31. Mai 2022 hatte der Rechtsanwalt gegenüber dem Konkursamt Bern-Mittelland in einem Schreiben einer Weitergabe seiner Daten widersprochen und die Löschung gefordert. Sein Schreiben sei in Kopie an den EDÖB gegangen. Das zuständige Konkursamt antwortete am 9. Juni 2022. Im Schreiben heisst es, dass die Konkursverwaltung die Löschempfehlung des EDÖB akzeptiert habe und «bis auf Weiteres kein Freihanderkauf der Impfdaten erfolgt sowie jegliche Datenbearbeitung unterlassen wird, ausser einer vollständigen Löschung der Impfdaten». Beide Briefe liegen PCtipp vor. 
Doch nun wurden Daten weitergegeben und liegen jetzt bei der Stammgemeinschaft eHealth Aargau. Die SteHAG ist ein gemeinnütziger Verein, dem über 80 Aargauer Leistungserbringer im Gesundheitswesen angeschlossen sind. Die SteHAG koordiniert das elektronische Patientendossier (EPD), welches im Aargau unter dem Namen «emedo» umgesetzt wird. 
«Ich muss davon ausgehen, vom Konkursamt belogen worden zu sein», so Steiger zu PCtipp.ch. «Mir ist nicht klar, wie dieser ganze Vorgang rechtskonform ablaufen konnte und kann. Mir ist auch nicht klar, wie der EDÖB diesem Vorgang seinen Segen erteilen konnte. Immerhin hatte der EDÖB vor einigen Wochen mitgeteilt, dass er davon ausgehen müsse, dass jede weitere Bearbeitung zu Persönlichkeitsverletzungen führen werde, weil die Integrität der Daten nicht gewährleistet sei», so der Rechtsanwalt weiter. In jedem Fall gehe er davon aus, dass insbesondere das BAG froh sei, die Angelegenheit nun vom Tisch zu haben. 
Die Stiftung meineimpfungen musste letztlich Konkurs anmelden, da die finanziellen Mittel ausgingen, nachdem das BAG die Mittel gekappt und der EDÖB ein formelles Verfahren eingeleitet hatte.
Ende März 2021 hatte das Online-Magazin «Republik» enthüllt, dass die Plattform Meineimpfungen.ch Sicherheitsmängel aufweist und die Anforderungen an den Datenschutz nicht erfüllt (PCtipp berichtete). Rund 450'000 Personen hatten Ihre Impfdaten auf der Plattform gespeichert. Betroffen war auch die Smartphone-App myViavac. Im Mai musste die Stiftung die Plattform Meineimpfungen.ch endgültig vom Netz nehmen (PCtipp berichtete).
Haben Sie Ihre Impfdaten auf meineimpfungen.ch hinterlegt und Ihre Daten wurden bisher weder gelöscht noch an Sie zurückgegeben? Was halten Sie von den Bemühung der Stammgemeinschaft eHealth Aargau, dem Kanton Aargau und dem BAG? Teilen Sie es uns via Kommentar-Button (ganz unten auf der Seite) mit.





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