Bundestag gibt Zustimmung 16.10.2015, 12:41 Uhr

Vorratsdatenspeicherung: Die Folgen der Wiedereinführung

Heute hat der Bundestag das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Es ist bereits die zweite, überarbeitete und nicht weniger kritisch gesehene Auflage. Vor allem das Thema SMS sorgt für neuen Unmut.
Ein heisses Eisen: Die Vorratsdatenspeicherung
(Quelle: shutterstock.com/watcharakun)
Die grosse Kritik im Vorfeld änderte wenig am heutigen Beschluss des deutschen Bundestags: Dieser hat das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung abgesegnet. Es gab 148 Gegenstimmen vorwiegend von Linksfraktion und Grünen sowie sieben Enthaltungen, berichtet Focus.de.
Das neue Gesetz soll nun "die anlasslose, verdachtsunabhängige Speicherung von sogenannten Verkehrsdaten aller Bürger gesetzlich verankern". Es basierte auf Leitlinien, auf die sich Justizminister Heiko Maas (SPD) und Innenminister Thomas de Maizière (CDU) im April 2015 verständig hatten.

Rechtsstaatlich unzulässig und unverhältnismässig

Neu ist das Thema nicht: Vor fünf Jahren gab es ein erstes Gesetz zur Datenspeicherung. Das Bundesverfassungsgericht hatte die deutschen Regelungen allerdings für verfassungswidrig erklärt. Die damalige schwarz-gelbe Regierung konnte sich danach nicht auf eine Neufassung einigen. Die EU-weiten Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung hatte dann zuletzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) 2014 gekippt.
Auch die zweite Auflage stösst bei vielen auf Unmut. Vor allem die Opposition und viele Datenschützer halten auch den neuen Entwurf für rechtsstaatlich unzulässig und unverhältnismässig. Sie haben bereits juristischen Einspruch angekündigt.

Was wird gespeichert?

Ganz grundsätzlich sieht das neue Gesetz vor, die Kommunikationsdaten in Deutschland bis zu zehn Wochen lang zu speichern. Standortdaten sollen dabei nicht so lange gespeichert werden wie Verbindungsdaten.
Für das Festnetztelefon gilt: Gespeichert werden die Rufnummern beider Gesprächspartner sowie der Zeitpunkt des Telefonats. Wenn das Gespräch über IP-Telefonie (VoIP) läuft, werden auch die IP-Adressen  inklusive der Benutzerkennung festgehalten.
Beim Handy oder Smartphone werden die Standortdaten erfasst. Zudem wird gespeichert, wer wann und wie lange mit wem telefoniert. Zudem gilt: Beim SMS- oder MMS- respektive Messenger-Verkehr werden die Verbindungsdaten gespeichert. Entgegen bisheriger Annahmen sollen nun auch die Inhalte erfasst werden, so Süddeutsche.de.
Beim Surfen im Internet werden die IP-Adressen gespeichert, zudem Datum und Uhrzeit der Internetnutzung. E-Mails sind ausgenommen.

Wer speichert wozu?

Telekommunikationsunternehmen speichern die Daten "auf gesonderten Speichern mit besonderem Schutz vor Internetzugriffen", erklärt das Bundesjustizministerium. Nach Ablauf der Speicherfrist müssen die Daten dann gelöscht werden, Standortdaten nach vier Wochen, alle anderen Daten nach zehn Wochen.
Zugriff darauf haben Ermittlungsbehörden wie Staatsanwaltschaft und Polizei bei schweren Straftaten wie Terrorismus, Mord oder schwerem Raub. Zuvor muss aber ein Richter zugestimmt haben.
Davon ausgenommen sind Daten von telefonischen Beratungsstellen und Berufsgeheimnisträgern wie Seelsorgern, Anwälten, Ärzten und Journalisten. Diese dürfen nicht gespeichert respektive bei einer Speicherung nicht verwendet werden.



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