Bundesgerichtshof 07.11.2017, 08:21 Uhr

Haftet Google für die Anzeige rufschädigender Inhalte?

Haften Suchmaschinen-Betreiber wie Google für Verstösse gegen das Persönlichkeitsrecht? Darüber entscheidet heute der Bundesgerichtshof. Geklagt hatten IT-Dienstleister.
(Quelle: shutterstock.com/GongTo)
Der Bundesgerichtshof verhandelt am Dienstag über die Haftung von Suchmaschinen-Betreiber für Verstösse gegen das Persönlichkeitsrecht. Die Kläger sind IT-Dienstleister, die dabei geholfen hatten, ein Internetforum aufzusetzen. Mitglieder des Forums gerieten in einen Streit mit Mitgliedern einer verfeindeten Plattform. Im Laufe der Auseinandersetzung wurden die Kläger online persönlich für Äusserungen in dem einen Forum verantwortlich gemacht.

Darin sehen sie eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte. Sie wollen erreichen, dass die Behauptung im Internet nicht mehr zu finden ist, und verlangen von Google unter anderem, die Inhalte im Suchindex zu sperren. (Az. VI ZR 489/16)

Die Vorinstanz war der Ansicht, dass ein Suchmaschinen-Betreiber nur dann zur Sperrung von Links verpflichtet werden kann, wenn die behauptete Rechtsverletzung offensichtlich erkennbar ist. Die Kläger hätten Google detaillierter über den Sachverhalt informieren müssen.




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