Gerichtsverhandlung 30.01.2020, 07:46 Uhr

BGH verhandelt über Cookie-Voreinstellung

Laut EuGH muss die Einwilligung für das Setzen von Cookies in jedem Einzelfall erfolgen. Der BGH hatte im Verfahren um den Online-Glücksspielanbieter Planet49 vorab Fragen an die Richter in Luxemburg gerichtet. Heute wird der Fall nun in Karlsruhe verhandelt.
(Quelle: shutterstock.com/nitpicker)
Der Fall scheint klar: Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) müssen Nutzer dem Setzen von Cookies aktiv zustimmen. Eine Voreinstellung durch den Anbieter von Internetangeboten ist demnach nicht zulässig. Der Bundesgerichtshof hatte im Verfahren um den Online-Glücksspielanbieter Planet49 vorab Fragen zur Klärung an die Richter in Luxemburg gerichtet. Am Donnerstag wird der Fall in Karlsruhe verhandelt. (I ZR 7/16).
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Cookie-Voreinstellung

Auf der Anmeldeseite des Gewinnspiels gab es im Jahr 2013 ein Kästchen, bei dem bereits ein Haken für die Zustimmung in das Setzen von Cookies eingetragen war. Wer nicht zustimmen wollte, konnte das Häkchen entfernen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagte gegen Planet49. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main sah in der Cookie-Voreinstellung keinen Rechtsverstoss.
Die EuGH-Richter machten in ihrem Urteil dagegen deutlich, dass die Einwilligung der Nutzer in das Setzen von Cookies in jedem Einzelfall erfolgen muss. Die Teilnahme an einem Gewinnspiel durch Betätigung einer Schaltfläche sei keine wirksame Einwilligung in die Speicherung von Cookies.



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