Für Blogs mit Produktbewertungen 15.04.2016, 09:33 Uhr

Google straft "unnatürliche" Links ab

Schlechte Nachrichten für einige Webmaster: Google straft unnatürlich ausgehende Links ab. Das betrifft Links, bei denen Google glaubt ein Muster entdeckt zu haben, das der Manipulation von Rankings zugutekommt.
(Quelle: Shutterstock.com/wavebreakmedia)
Schlechte Nachrichten hatten einige Webmaster am Wochenende in ihrem Postfach. Wie Google ihnen über die Search Console, ein Analyse- und Service-Tool (ehemals Webmaster Tools), mitteilte, straft der Suchmaschinen-Betreiber unnatürlich ausgehende Links ab. Dazu gehören Links, die für Google ein bestimmtes Muster beziehungsweise Linkschema erfüllen.
Der Wortlaut der Mahnung laut Seo-Portal.de: "Google hat auf Ihrer Seite ein Muster von ausgehenden Links erkannt, das entweder unnatürlich oder irrelevant ist. Dieses Muster ist dazu gedacht, das Ranking von anderen Seiten in den Google Suchergebnissen künstlich zu verbessern. Ein solch unnatürliches Ranking kann dazu führen, dass Ergebnisse, die für die Suchanfrage des Nutzers nicht relevant sind, bevorzugt angezeigt werden."

Eher Sponsored Post als natürlicher Beitrag

Konkret glaubt Google also, dass diese der Manipulation von Rankings zugutekommen würden. Betroffen sind Blogger, die Produkte bewerten und diese Beschreibungen mit Follow-Links versehen - und dafür eine Gegenleistung erhalten haben - etwa kostenlose Produktproben, Rabatte oder ähnliches. Für Google sind solche Bewertungen eher Sponsored Posts und keine natürlichen Beiträge.
Die Webseiten-Betreiber wurden in Googles Mail darauf hingewiesen, sie würden mit dieser Manipulation gegen die Webmaster-Richtlinien verstossen, und Google habe nun in ihrem Fall eine "manuelle Massnahme" vorgenommen. Sie müssen nun alle unnatürlichen Links entfernen und eine Reconsideration Request, also einen Antrag auf die erneute manuelle Überprüfung einer Website, abgeben. Nachdem Google festgestellt hat, dass sie sich wieder an die Richtlinien halten, wird die manuelle Abstrafung aufgehoben.
Die Abmahnungen können derzeit eher als Einzelvorgehen gewertet werden, grössere Abstrafungen sind nicht bekannt. Die betroffenen Seiten müssen laut Seo-Portal.de auch nicht unbedingt im Ranking nach unten gefallen sein. Sie sind aber für Google nicht mehr vertrauenswürdig und geben deshalb keinen PageRank mehr weiter. Langfristig könnte daraus aber durchaus ein Rankingverlust entstehen.

Lösungsmassnahmen

Der beste Weg laut Google mit solchen Produktbewertungen umzugehen ist, einen Nofollow-Link sowie einen Hinweis auf die Geschäftsbeziehung zu setzen. Wie John Mueller von Google allerdings betont, ist es nicht nötig und auch nicht sinnvoll, sämtliche ausgehende Links der eigenen Seite auf Nofollow zu setzen. Betreiber sollten genau analysieren, welche Links wirklich abgemahnt werden könnten und diese dann umstellen.




Das könnte Sie auch interessieren