Neues EU-Leistungsschutzrecht 19.01.2019, 10:23 Uhr

Google News ohne Bild und Schlagzeile

Das bald in Kraft tretende überarbeitete EU-Leistungsschutzrecht könnte die Websuche komplett "kastrieren": Google zeichnet mit seinen Test-Screenshots ohne Fotos und Titel ein düsteres Bild.
(Quelle: shutterstock.com/BigTunaOnline)
Schon im vergangenen Jahr beschloss das Europäische Parlament eine neue Gesetzgebung für das Urheberrecht im Internetzeitalter. Doch schränkt das neue Leistungsschutzrecht womöglich das Internet mehr ein, als dass es die Rechte von Content-Erstellern schützt? In Erwartung des aktualisierten Gesetzes zeichnet Google ein düsteres Bild: Test-Screenshots zeigen die Ansicht der Suchergebnisseite bei Google - im Wesentlichen leer und öde.

Laut Searchengineland zeigen die von Google bereitgestellten Screenshots die blanke Suchergebnisseite für Google News. Inhaltslos deshalb, weil Artikel 11 der neuen Gesetzgebung Publishern das Recht einräumt, Lizenzgebühren für die Verwendung von Ausschnitten aus ihren Inhalten einzufordern. Für Google bedeutet das, entweder tief in die Tasche greifen zu müssen und für Bilder und Ausschnitte zu zahlen - oder eben keine Voransichten mehr zu bieten.

Kontextlose Zeitstempel

Die mit Searchengineland geteilten Testbilder zeigen, wie es im schlimmsten Fall demnächst auf Google News aussehen könnte: Bei der Suche nach "neuesten Nachrichten" sehen Nutzer in Europa neben Links zu den Medienunternehmen nur noch kontextlose Zeitstempel. Kurzzusammenfassungen, Schlagzeilen oder Bilder gibt es nicht.

Ganz so drastisch dürfte es schlussendlich nach der Einführung des neuen EU-Leistungsschutzrechtes wohl nicht auf der Google-Seite aussehen, da beispielsweise nicht alle Publisher zwangsläufig Gebühren einfordern werden. Zweifellos will der US-Gigant aber bereits jetzt auf die Copyright-Problematik aufmerksam machen. 

Das neue EU-Leistungsschutzrecht war bereits im September 2018 beschlossen worden.



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